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LKW Maut: Welche Tarife gelten & welche Strafen drohen bei Verstoß?

Alle Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen, die für den Gütertransport eingesetzt werden, sind mautpflichtig. Das gilt nicht für Fahrzeuge, die humanitäre Hilfsgüter transportieren sowie für Fahrzeuge der Bundeswehr, Polizei, Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Zirkusfahrzeuge, Fahrzeuge für Straßenbau und Straßenreinigung.

LKW Maut: Wie ist die Gesetzeslage?

Die Maut muss spätestens bei Beginn der Benutzung der gebührenpflichtigen Straße entrichtet werden. Die Höhe der Lkw-Mautgebühr richtet sich nach

  • der gefahrenen Strecke
  • der Achszahl
  • der Schadstoffklasse

Mautpflichtige Strecken sind bestimmte Abschnitte auf Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen. Insgesamt handelt es sich um rund 14.000 Streckenkilometer. Ab 2018 sind alle Bundesstraßen gebührenpflichtig. Dann kommen weitere 40.000 Streckenkilometer hinzu.

Welche Strecken gebührenpflichtig sind, erfahren Sie in der Mauttabelle Autobahn und in der Mauttabelle Bundesstraße.

Für die Entrichtung der Maut gibt es drei Möglichkeiten:

  • automatisch via Onboard Unit (OBU)
  • Einbuchung an Mautterminal (Tankstellen, Mautstellen)
  • Einbuchung online (Internetdienst)

Gesetzlich geregelt ist die Lkw-Maut im Bundesfernstraßenmautgesetz. Zur Zahlung verpflichtet sind

  • Eigentümer
  • Halter
  • Mieter/Disponent
  • Fahrer

des Lkw.

Verstöße gegen die Mautpflicht können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Welche Lkw Maut-Tarife gelten?

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) regelt die Zusammensetzung und damit letztlich auch die Höhe der Maut-Tarife für LKW.

Diese ergeben sich aus:

  • der Strecke, die LKW (mit/ohne Anhänger) auf Maut-pflichtigen Straßen zurücklegen.
  • einem Mautsatz in Cent/km, in den die Kosten für die Nutzuung der Infrastruktur wie auch für verursachte Luftverschmutzung und Lärmbelastung einfließen.

Das klingt kompliziert und wird zudem noch komplexer, denn:

  • der Mautsatz-Anteil, der auf Infrastrukturkosten enfällt, wird abhängig von der Achs- und Gewichtsklasse erhoben. Je mehr Achsen und Gewicht ein LKW hat, desto höher wird der Infrastukturkosten-Anteil.
  • der Mautsatz-Anteil für die verursachte Luftverschmutzung fällt entsprechend der jeweiligen Schadstoffklasse SSK (A, B, C, D, E und F) des LKW aus. Dabei ist der Luftverschmutzungsanteil bei der SSK A am geringsten, bei SSK F am höchsten. Hier gilt das „Prinzip der Selbstdeklaration“, bei dem Mautkunden verpflichtet sind, alle für die Maut relevanten SSK-Angaben selbst und natürlich korrekt anzugeben.
  • der Mautsatz-Anteil für die Lärmbelästigung wiederum fällt für alle Fahrzeuge pauschal in derselben Höhe aus.

Für LKW, die mit alternativem Antrieb fahren  – also entweder elektrisch oder mit flüssigem Erdgas (Liquefied Natural Gas, LNG) bzw. komprimiertem Erdgas (Compressed Natural Gas, CNG) angetrieben werden – bis auf weiteres von der Mautpflicht befreit.

Beispielrechnung: Entsprechend der oben genannten Bestandteile (streckenbezogener Maut-Anteil und Maut-Anteile für Infrastruktur-, Lärmbelastung- und Luftverschmutzungskosten), die in Kombination mit der Schadstoffklasse, der Anzahl der Achsen und dem Gewicht des LKW zur Berechnung der LKW-Maut einbezogen werden, haben wir in unten stehender Tabelle einige Beispielrechnungen für Sie aufgeführt.

Euro Schadstoffklasse Maut externe Kosten Luftverschmutzung (in Cent/km) Maut externe Kosten Lärmbelästigung (in Cent/km) Anzahl Achsen und Gewichtsklasse (in Cent/km) Maut für Infrastruktur (in Cent/km) Mautsatz Total in (Cent/km)
Euro 6 1,1 0,2 7,5-11,99 t 8 9,3
12-18 t 11,5 12,8
>18 t bis 3 Achsen 16 17,3
>18 t ab 4 Achsen 17,4 18,7
Euro 5,
EEV 1
2,2 0,2 7,5-11,99 t 8 10,4
12-18 t 11,5 13,9
>18 t bis 3 Achsen 16 18,4
>18 t ab 4 Achsen 17,4 19,8
Euro 4,
Euro 3 + PMK 2
3,2 0,2 7,5-11,99 t 8 11,4
12-18 t 11,5 14,9
>18 t bis 3 Achsen 16 19,4
>18 t ab 4 Achsen 17,4 20,8
Euro 3,
Euro 2 + PMK 1
6,4 0,2 7,5-11,99 t 8 14,6
12-18 t 11,5 18,1
>18 t bis 3 Achsen 16 22,6
>18 t ab 4 Achsen 17,4 24
Euro 2 7,4 0,2 7,5-11,99 t 8 15,6
12-18 t 11,5 19,1
>18 t bis 3 Achsen 16 23,6
>18 t ab 4 Achsen 17,4 25
Euro 1,
Euro 0
8,5 0,2 7,5-11,99 t 8 16,7
12-18 t 11,5 20,2
>18 t bis 3 Achsen 16 24,7
>18 t ab 4 Achsen 17,4 26,1
Quelle https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/bezahlen/maut_tarife/maut_tarife.html Stand 2019

Der Mautpflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast für alle mauterheblichen Tatsachen. Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ist bußgeldbewehrt.

Wussten Sie schon…?

Bußgeldkatalog: Verstoß gegen Lkw-Mautgesetz?

Es gibt zwei Kategorien, um gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) zu verstoßen

  • Maut nicht bezahlt
  • Maut falsch bezahlt

 

Darüber hinaus werden folgende Verstöße mit einen Verwarngeld/Bußgeld geahndet:

  • Abweichung von der gebuchten Strecke
  • Zeitfenster für die Streckenbenutzung überschritten
  • Kennzeichen falsch angegeben
  • Verwechslung von Start und Zielpunkt
  • Zuwiderhandlung von Anordnungen durch Kontrollpersonen
  • Nichtmitführen des Zahlungsnachweises
  • Anordnung/Zulassung, dass der Zahlungsnachweis nicht mitgeführt wird
  • Auskunftsverweigerung gegenüber Kontrollpersonen

Nichtzahlen der Maut

Bei automatischer Einbuchung Bei automatischer Einbuchung
240 Euro (Fahrer) 240 Euro (Fahrer)
480 Euro (Unternehmer) 480 Euro (Unternehmer)

Falschzahlen der Maut

Falsche Achszahl angegeben Falsche Schadstoffklasse bei automatischer Einbuchung
bis zu 120 Euro (Fahrer)

240 Euro (Unternehmer)

120 Euro (Fahrer)

480 Euro (Unternehmer)

Falsche Schadstoffklasse bei manueller Einbuchung
bis zu 120 Euro (Fahrer)

240 Euro (Unternehmer)

Sonstige Verstöße

Zeitfenster für die Streckenbenutzung überschritten Abweichung von der gebuchten Strecke
bis zu 120 Euro (Fahrer)

240 Euro (Unternehmer)

bis zu 120 Euro (Fahrer)

240 Euro (Unternehmer)

Ziel und Start verwechselt Kennzeichenfehler
40 Euro (Fahrer)

40 Euro (Unternehmer)

40 Euro (Fahrer)

40 Euro (Unternehmer)

Anordnung nicht befolgt Zahlungsnachweis nicht mitgeführt
250 Euro (Fahrer)

250 Euro (Unternehmer)

150 Euro (Fahrer)

50 Euro (Unternehmer)

Auskunftsverweigerung/-behinderung Anordnung/Zulassung der Nichtmitführung oder Nichtaushändigung von Belegdokumenten
25 bis 100 Euro (Fahrer) 50 Euro (Fahrer)

150 Euro (Unternehmer)

Toll Collect System zur Entrichtung der Lkw-Mautgebühr

Im Jahr 2005 wurde das Toll Collect System eingeführt. Das Mautsystem bietet drei Möglichkeiten für die Entrichtung der Mautgebühr:

  • Automatische Einbuchung durch die im Fahrzeug eingebaute Onboard Unit (OBU)
  • Manuelle Einbuchung am Mautstellen-Terminal
  • Manuelle Einbuchung im Internet

Die OBU funktioniert wie ein mobiler Mautrechner. Im Gerät sind die notwendigen Daten zur Mautberechnung wie Achszahl und Schadstoffklasse gespeichert. Per Satellit wird die OBU geortet und die Maut wird anhand der gefahrenen Kilometer berechnet.

Um die OBU nutzen zu können, muss das Fahrzeug bei Toll Collect registriert werden. Das Gerät kann kostenlos gemietet werden. Die Aufwendungen für Ein- und Ausbau sind selbst zu tragen.

Vor Fahrtantritt können die Strecken auch manuell gebucht werden an den rund 3600 Maut-Terminals in Deutschland (Tankstellen, Autohöfe, Rastplätze) und im grenznahen Ausland oder im Internet. Für die Internetbuchung muss das Fahrzeug ebenfalls bei Toll Collect registriert werden.

Manuelle Buchungen müssen mindestens 3 Tage vor Streckenbenutzung erfolgen. Es werden Start und Zielpunkt der Route sowie Datum des Tourbeginns und die notwendigen Personen und Fahrzeugdaten eingegeben.

Das System berechnet die kürzeste Strecke. Die Gültigkeit des Einbuchungsbelegs wird automatisch ermittelt. Das Zeitfenster enthält einen Puffer für kurze Pausen, Staus und sonstige Unterbrechungen.

Die Zahlung von registrierten Benutzern erfolgt im Voraus über Guthabenkonten beim Anbieter sowie per Kreditkarte, Tankkarte oder Logpay-Verfahren. Die Zahlungsweisen für nicht registrierte Kunden sind Tank- und Kreditkarten sowie Bargeld.

Wie wird kontrolliert, ob die Lkw Maut bezahlt wurde?

Es gibt zwei Kontrollarten, um festzustellen, ob die Maut ordnungsgemäß bezahlt wurde:

  • Mobile Kontrollen auf der Straße und in den Betrieben durch Mitarbeiter des BAG
  • Kontrollbrücken über den Straßen

Bei den mobilen Kontrollen muss der Einbuchungsbeleg vorgezeigt werden. Dieser wird dann mit den Fahrzeugdaten abgeglichen, um festzustellen, ob die Maut ordnungsgemäß bezahlt wurde.

Auf den mautpflichtigen Strecken gibt es 300 fest installierte Kontrollbrücken. Fährt ein Lkw hindurch, wird das Fahrzeug gescannt. Es werden Aufnahmen vom Fahrzeug und dem Kennzeichen gemacht sowie geprüft, ob sich eine OBU im Lkw befindet.

Brückenkontrollgerät und OBU verbinden sich und die Daten der Mauterhebung werden an die Kontrollbrücke übertragen und mit den erfassten Kontrolldaten verglichen.

Bei Übereinstimmung werden die Kontrolldaten direkt wieder gelöscht. Bei Nichtübereinstimmung werden die Kontrolldaten zur Überprüfung an die Kontrollzentrale übermittelt und anschließend an das BAG zur Ahndung des Vergehens weitergeleitet. Möglich ist auch, dass bei Nichtübereinstimmung der Daten direkt eine stationäre Kontrolle in Nähe der Kontrollbrücke durchgeführt wird.

Bei Lkw ohne OBU wird überprüft, ob das Kennzeichen des Fahrzeugs bei den manuellen Einbuchungen auftaucht. Die Kontrolldaten werden mit den Einbuchungsdaten verglichen.

LKW Maut: Nachzahlung und Bußgeld?

Wird bei der Kontrolle festgestellt, dass die Maut nicht ordnungsgemäß bezahlt wurde, wird diese nacherhoben und es kann ein Bußgeld verhängt werden (siehe Bußgeldkatalog). Kann die tatsächlich gefahrene Strecke nicht ermittelt werden, findet eine Nacherhebung der Maut für eine Wegstrecke von 500 Kilometern statt.

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