Radarwarner & Blitzer-Apps: Was droht mir, wenn mich die Polizei erwischt?
Sind Radarwarner & Blitzer-App erlaubt oder verboten und wann droht ein Bußgeld?
Laut StVO (§ 23 Abs. 1b) ist es Autofahrern verboten, Geräte zum Stören oder Anzeigen von Blitzern zu verwenden. Das betrifft auch Navigationsgeräte, die automatisch und via GPS vor Überwachungsanlagen warnen.
Wer ein Radarwarngerät benutzt oder betriebsbereit im Auto hat, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 75 bis 150 Euro rechnen. Hierbei wird unterschieden zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Hinzu kommt in beiden Fällen 1 Punkt in Flensburg. Eine Beschlagnahmung des Gerätes durch die Polizei kann zudem erfolgen.
Vorsätzlich handelt, wer als Fahrzeughalter beim Einsatz des Radarwarngerätes erwischt wird. Fahrlässigkeit wird angenommen, wenn der Fahrer nicht der Halter ist.
Wird ein Fahrzeug mit Blitzerwarner entdeckt – egal ob in Benutzung oder nur betriebsbereit – darf die Polizei das Gerät sicherstellen. Damit soll künftigen Verstößen vorgebeugt werden. Als betriebsbereit gilt ein Gerät, wenn es bspw. per Kabel an den Zigarettenanzünder angeschlossen ist.
Unter welchen Umständen sind Radarwarner und Blitzer-Apps in Deutschland erlaubt?
- Erlaubt sind Radarwarner und Blitzer-Apps eigentlich nur dann, wenn sie vom Beifahrer benutzt werden, dieser aber den Fahrer zu keiner Zeit darüber informiert bzw. den Fahrer nicht vor Blitzern warnt.
- Ebenso darf man Radarwarner und Blitzer-Apps vor der eigentlichen Fahrt nutzen oder auch, wenn man eine Rast macht.
Erlaubt ist auch, dass sich Autofahrer gegenseitig per Handzeichen vor Blitzern warnen. Wer dagegen per Lichthupe auf eine Radarfalle aufmerksam macht, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Die Lichthupe darf nur zur Warnung vor Gefahrenstellen verwendet werden.
Wussten Sie schon…?
Welche unterschiedlichen Systeme für Radarfallen – Warngeräte gibt es?
Abtaster suchen die Umgebung nach Laser- oder Radarstrahlen ab. Wenn sie fündig werden, schlagen sie Alarm. Diese Radar- und Laserwarner sind sehr teuer. Einige dieser Geräte senden zusätzlich einen Störstrahl aus, um die Messungen zu behindern.
GPS-Warner kennen die GPS-Positionen vieler Radarfallen, haben aber auch Gefahrenstellen wie Schulen, Altenheime oder Kindergärten gespeichert. Die Software wird ständig aktualisiert durch sogenannte Blitzerforen im Internet, wo Autofahrer Standorte mobiler Blitzer melden.
Wo in Europa ist der Einsatz von Radar- und Blitzerwarnern und Blitzer Apps erlaubt?
Das Verbot von Radarwarngeräten gilt neben Deutschland auch in vielen anderen europäischen Ländern. In Österreich ist ebenfalls nur die Benutzung von Radarwarngeräten verboten, in der Schweiz dagegen auch der Verkauf und der Besitz.
Land | Verkauf erlaubt | Besitz erlaubt | Benutzung erlaubt |
---|---|---|---|
Albanien | ja | ja | ja |
Belgien | nein | nein | nein |
Bulgarien | ja | ja | ja |
Bosnien-Herzegowina | ja | Ja | nein |
Dänemark | ja | ja | nein |
Frankreich | nein | nein | nein |
Großbritannien | ja | ja | ja |
Lettland | ja | ja | nein |
Litauen | ja | ja | nein |
Luxemburg | nein | nein | nein |
Niederlande | nein | ja | nein |
Norwegen | nein | nein | nein |
Österreich | ja | ja | nein |
Polen | ja | ja | nein |
Rumänien | ja | ja | ja |
Schweden | nein | nein | nein |
Schweiz | nein | nein | nein |
Slowakei | nein | ja | nein |
Spanien | ja | ja | nein |
Tschechien | ja | ja | nein |
Ungarn | nein | nein | nein |
Bis zu 7.300 Euro Strafe für Einsatz von Radarwarngeräten in Ländern Europas
Die Rechtslage und die Bestrafung für den Einsatz von Blitzerwarngeräten sind in Europa sehr unterschiedlich.
In der Schweiz bezahlt man für jegliche Art von Warngeräten 200 Euro Bußgeld. In Österreich kostet der Einsatz von Blitzerwarnern bis zu 4.000 Euro. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Blitzer-Apps und Navis.
Richtig teuer wird es in Tschechien. Hier wird der Einsatz eines Blitzerwarners im schlimmsten Fall mit 200.000 Kronen bestraft, was umgerechnet rund 7.300 Euro entspricht. In Belgien, Luxemburg, Schweden und Serbien drohen sogar Haftstrafen zwischen einem und sechs Monaten. In Albanien, Bulgarien und Rumänien sind Blitzerwarner wiederum erlaubt.
Überall in Europa sind Blitzerwarner mit einer Störfunktion verboten.
Gibt es eine Gesetzeslücke, nach der man Radarwarner doch benutzen kann?
Laut StVO ist es nur Autofahrern verboten, Radarwarngeräte einzusetzen. Der Beifahrer kann jedoch sein eigenes Navi oder Smartphone mit entsprechender App benutzen. Zwar darf er den Fahrer nicht explizit auf den Blitzer hinweisen und dieser darf auch nicht wissen, dass sein Beifahrer das Gerät nutzt, doch gegen eine allgemeine Bitte von Beifahrer an den Fahrer langsamer zu fahren, ist juristisch nichts einzuwenden.
Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze
- Es existieren verschiedene Typen und Systeme von Radarfallen – und Blitzer-Warngeräten
- Je nach Typ und Ausstattung erkennen sie nur stationäre oder aber auch mobile Geschwindigkeitsmessgeräte: Während Abtaster die Umgebung nach Laser- oder Radarstrahlen absuchen und Alarm schlagen, wenn sie auf welche stoßen, vergleichen GPS-Warner die GPS-Positionen vieler Radarfallen und mit der aktuellen Position des Fahrers.
- Radarwarngerät und Blitzer-Apps dürfen während der Fahrt zumindest vom Fahrer weder benutzt werden noch betriebsbereit im Auto liegen.
- Wird man damit erwischt, droht neben einem Bußgeld in Höhe von 75 bis 150 Euro rechnen im schlimmsten Fall auch die Beschlagnahmung des Blitzwarngeräts und vier Punkte in Flensburg.
- Auch Smartphones mit Blitzer-Apps dürfen von der Polizei bei bestehendem Anfangsverdacht konfisziert, durchsucht und ausgelesen werden.
- Blitzer-Warnfunktionen in Navigationsgeräten und -apps sind zwar erlaubt, dürfen während der Fahrt jedoch nicht aktiviert sein.
- Beifahrer dürfen Blitzwarngeräte und entsprechende Apps benutzen, dabei aber weder den Fahrer darüber informieren noch ihn explizit vor Geschwindigkeitsmessungen warnen.
- Vor der Fahrt und bei einer Rast dürfen Sie sich über Blitzer auf der Strecke informieren.
- Die Blitzerwarnungen im Radio anzuhören, ist jedem Fahrer erlaubt.