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Fahranfänger: Alle Vorschriften & Regelungen!

Für Fahranfänger gelten in vielen Bereichen besondere Regeln. Das gilt vor allem für die Probezeit. Worauf müssen Fahranfänger also achten und welche Maßnahmen können in der ersten Zeit nach der Führerscheinprüfung helfen? Im folgenden Artikel erfahren Sie es.

Fahranfänger Auto von Eltern o. Freunden

Ist die Führerscheinprüfung frisch bestanden, wollen die meisten Fahranfänger nur eines: Hinters Steuer und endlich fahren. Doch nicht alle besitzen bereits ein eigenes Auto und so ist es für die meisten Neulinge eine praktische Alternative bei Bedarf das Auto der Eltern zu nutzen. Doch geht das so einfach? Was muss vor diesem familiären Carsharing bedacht werden?

  • Versicherung: Viele Autoversicherungen sind nur für einen bestimmten, eingetragen Personenkreis gültig oder haben gewisse Altersbeschränkungen (z.B. Fahrer unter 25). Wollen Fahranfänger also das Auto der Eltern fahren, muss vorher geklärt werden, ob der Versicherungsschutz greift oder ob der Versicherungsvertrag erweitert werden muss.
  • Dokumente: Fahranfänger sollten alle wichtigen Dokumente wie Fahrzeugpapiere und natürlich den Führerschein immer dabei haben. Selbstverständlich gilt das für alle Autofahrer, dennoch sollten sich gerade Fahranfänger bei einer möglichen Verkehrskontrolle keine Blöße geben.
  • Einweisung: Jedes Auto ist anders und bisher kennen Fahranfänger vermutlich nur den Wagen ihrer Fahrschule. Es schadet also nicht, eine Probefahrt in Begleitung der Eltern zu machen, um den PKW kennenzulernen.

Fahranfänger Alkohol o. Drogen am Steuer

Im Gegensatz zu erfahrenen Autofahrern, gilt für Fahranfänger eine strikte Grenze von 0,0 Promille. Es ist kein Alkohol am Steuer erlaubt. Diese Regel gilt für:

  • Fahrer in der Probezeit
  • Fahrer unter 21 Jahren

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss in jedem Fall mit einem Bußgeld von 250 Euro und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Schwerwiegendere Verstöße werden wie folgt geahndet:

Beschreibung Punkte Fahrverbot Bußgeld
Erster Verstoß gegen 0,5 Promille Grenze 2 1 Monat 500 €
Zweiter Verstoß gegen 0,5 Promille Grenze 2 3 Monate 1000 €
Dritter Verstoß gegen 0.5 Promille Grenze 2 3 Monate 1500 €
Ab 0,3 Promille: Gefährdung des Verkehrs durch Alkoholeinfluss 3 Führerschein wird entzogen Geld- oder Freiheitsstrafe
Ab 1,1 Promille 3 Führerschein wird entzogen Geld- oder Freiheitsstrafe

Folgende Konsequenzen sind zu erwarten, wenn Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt werden:

  • Bußgeld
  • Punkte in Flensburg
  • Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre
  • Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar

Auch beim Führerschein mit 17 gelten diese Strafen und noch dazu weitere für die Begleitperson.

Wussten Sie schon…?

Fahranfänger mit A-Verstoß

Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird als A-Verstoß gewertet. A-Verstöße haben verschiedene Konsequenzen. Je öfter diese begangen werden, desto härter sind die Folgen:

1. A-Verstoß: Verlängerung der Probezeit, Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
2. A-Verstoß: Verwarnung, Empfehlung einer MPU
3. A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis

Hingegen kann eine verkehrspsychologische Beratung für Fahranfänger in der Probezeit angeordnet werden, sofern diese rechtskräftig wegen Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten verurteilt wurden.

Fahranfänger Probezeit was beachten

In der Probezeit werden Vergehen im Straßenverkehr in sogenannte A- und B-Verstöße eingeteilt.

Zu den A-Verstößen zählen beispielsweise:

  • Massive Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Gefährdung durch Missachtung der Vorfahrt
  • Alkohol am Steuer
  • Auf dem Seitenstreifen der Autobahn fahren
Zu den B-Verstößen zählen:

  • Abgefahrene Reifen
  • Falsche Ladungssicherung
  • Kein TÜV
  • Parken auf der Autobahn
Die Probezeit verlängert sich:

  • mit dem 1. A-Verstoß
  • mit dem 2. B. Verstoß
Die Fahrerlaubnis wird entzogen:

  • beim insgesamt 3. A-Verstoß
  • beim insgesamt 6. B-Verstoß

Fahranfänger begleitendes Fahren

Die eingetragene Begleitperson:

  • Muss immer mit im Auto sein
  • Darf einen Promillewert von 0,5 nicht überschreiten
  • Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben

Für den Fahranfänger gelten auch mit Begleitperson die gleichen Regeln wie für alle anderen Fahranfänger.

Fahranfänger Auto Leasing

Grundsätzlich können auch Fahranfänger ein Auto leasen und haben so die Möglichkeit, schnell an den ersten eigenen Wagen zu kommen. Inwiefern das Leasing möglich und vor allem bezahlbar ist, hängt von den Angeboten und dem eigenen Einkommen ab.

Als Fahranfänger sollten die das Thema Fahrpraxis vor dem ersten eigenen Auto aber nicht vernachlässigen. Verkehrsübungsplätze bieten sich hier als sichere Übungsstelle gut an.

Fahranfänger Nutzung Carsharing-Dienste

Auch Fahranfänger können Carsharing-Dienste nutzen und so auch ohne eigenen Wagen Fahrpraxis sammeln. Die genauen Bedingungen für die Teilnahme am Carsharing variieren von Anbieter zu Anbieter. Bei vielen Unternehmen braucht es lediglich einen Führerschein und ein Mindestalter von 18 Jahren. Andere Anbieter haben strengere Regeln.

Car2go darf nur nutzen, wer seinen Führerschein bereits ein Jahr besitzt. Bei DriveNow muss man außerdem 21 Jahre alt sein. Und bei Sixt Share muss man zusätzlich zum hohen Mindestalter den Führerschein bereits zwei Jahre besitzen.

Weitere Fragen & Antworten

Wenn Sie als Fahranfänger Ihre Fähigkeiten außerhalb der Fahrschule oder des Straßenverkehrs vertiefen wollen, kann ein Fahrsicherheitstraining – vor allem eines, das speziell für Fahranfänger zwischen 17 und 25 Jahren konzipiert ist – sinnvoll sein. Angeboten werden Fahrsicherheitstrainings vom ADAC und vielen anderen Veranstaltern. Inhaltlich besteht das Training meist aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

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