powered by
Fulda Logo Fulda Logo

Personenbeförderungsschein

Personenbeförderungsschein

Personenbeförderungsschein ab wann

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann man erwerben, wenn man müssen 21 Jahre alt ist und seit wenigstens zwei 2 Jahren die Führerscheinklasse B besitzt. Zudem ist der Personenbeförderungsschein (P-Schein) ebenso wie der Bus- oder LKW-Führerschein nur maximal fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden.

Ausnahme ist hierbei das Fahren von Krankenwagen. Hierfür muss man mindestens 19 Jahre alt sein und den Führerschein der Klasse B wenigstens seit einem Jahr besitzen.

Voraussetzung für den P-Schein sind neben einem einwandfreien Führungszeugnis auch die Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung.

Wussten Sie schon…?

˄