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Reißverschlussverfahren: So geht’s & Strafe bei Missachtung?

Endet eine Fahrspur, sollte eigentlich das Reißverschlussverfahren angewendet werden. Wie funktioniert das genau und was passiert, wenn sich Autofahrer nicht daranhalten?

Reißverschlussverfahren – wie geht es richtig?

Das Reißverschlussverfahren im Straßenverkehr ist an den Mechanismus des Reißverschlusses bei Kleidungsstücken angelehnt. Beim Verschließen beider Ketten bzw. Bänder greifen die einzelnen Zähne nacheinander ineinander.

Beim Reißverschlussverfahren im Straßenverkehr wechseln die Autos vor der Fahrbahnverengung auf die freie Spur. Die Fahrzeuge auf der endenden Spur fahren dabei in die Lücken zwischen den Autos auf der freien Spur. Die beiden Spuren mit den Fahrzeugen „verschließen sich zu einer Spur“ – wie bei einem Reißverschluss.

Das Reißverschlussverfahren gelingt nur (fließend), wenn zwischen den Autos auf der freien Spur genügend Platz zum Einscheren ist – und wenn die Spur erst kurz vor der Verengung gewechselt wird.

Reißverschluss

Reißverschlussverfahren:
Das grüne Auto verhält sich richtig. Erst vor Fahrbahnende wird die Spur gewechselt.

Das Reißverschlussverfahren im Video erklärt:

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Wann wird das Reißverschlussverfahren angewendet?

Wenn ein Fahrstreifen endet, zum Beispiel wegen einer Baustelle oder eines Unfalls, muss das Reißverschlussverfahren angewendet werden. Angekündigt wird das Ende einer Fahrbahn durch sogenannte Verkehrslenkungstafeln, konkret Einengungstafeln (Zeichen 531 bis 536). Die Zeichen sind im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) dargestellt.

Verkehrslenkungstafeln werden 200 m vor dem Bezugspunkt aufgestellt. Das Einengungszeichen, dass das Ende der Fahrbahn anzeigt, befindet sich also 200 m vor Ende der Fahrbahn. Zusätzlich wird eine Einengungstafel 400 m vor dem Bezugspunkt aufgestellt.

Einengungstafeln, die ankündigen, dass das Reißverschlussverfahren angewendet werden muss:

Einzug links, noch ein Fahrstreifen frei
Einzug links, noch zwei Fahrstreifen frei
Einzug links, noch drei Fahrstreifen frei
Einzug links, noch vier Fahrstreifen frei

Wussten Sie schon…?

Reißverschlussverfahren: Rechtslage und Strafen laut StVO?

Das Reißverschlussverfahren ist der einfachste und beste Weg, um Staus an Fahrbahnverengungen zu vermeiden. Deshalb ist das Verfahren auch gesetzlich vorgeschrieben. In der StVO, § 7 Absatz 4 heißt es:

„Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).“

Die Spurwechsler dürfen also erst vor Fahrbahnende nach rechts bzw. links einscheren und die Fahrer auf der freien Spur müssen die Fahrzeuge ungehindert einfahren lassen. Bei Verstoß drohen 20 Euro Bußgeld.

Natürlich kann die Autobahnpolizei nicht alle Baustellen kontrollieren. Daher bleiben die meisten Reißverschluss-Verstöße ungestraft. Das betrifft auch die vielen Beleidigungen, die damit einhergehen. Oft zu sehen sind dann Gesten wie der Stinkefinger oder der Scheibenwischer.

Reißverschlussverfahren: Vorfahrt erzwingen ok?

Beim Reißverschlussverfahren gilt gegenseitige und besondere Rücksichtnahme. Der Spurwechsel muss durch Blinken angekündigt werden. Erst wenn das gefahrlose Einscheren möglich ist, darf der Fahrer auf die freie Spur wechseln.

Der Reißverschlussverfahren erfolgt im Wechsel 1:1 – ein Fahrzeug auf der freien Spur, dann ein Spurwechsler, dann wieder ein Fahrzeug auf der freien Spur usw. Fahrer auf der freien Spur haben grundsätzlich Vorfahrt, sollten ihr Vorrecht jedoch nicht erzwingen. Kommt es zum Unfall mit dem einscherenden Fahrzeug, weil der Fahrer nicht unfallverhütend reagiert hat, erhält er eine Teilschuld. Die Beweislast hat jedoch der Spurwechsler.

Bei Unfällen im Reißverschlussverfahren haftet in aller Regel der Spurwechsler.

Reißverschlussverfahren: Ist nicht einfädeln lassen Nötigung?

Wer den anderen Autofahrer partout nicht die Spur wechseln lässt, begeht Nötigung im Straßenverkehr. Auch solches Verhalten ist immer wieder zu beobachten. In solchen Fällen drohen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar der Führerscheinentzug.

Teuer kann es auch werden, wenn Fahrer untereinander verbal oder mit Gesten beleidigen. Bis zu 4.000 Euro Bußgeld können dafür als Strafe verhängt werden.

Natürlich muss man das auch beweisen können. Entweder man hat Zeugen für den Vorfall oder diesen gefilmt. Mittlerweile sind Dashcams als Beweismittel vor Gericht zugelassen.

Auffahren auf die Autobahn: Gilt das Reißverschlussverfahren?

Aufgrund der hohen Geschwindigkeiten gilt das Reißverschlussverfahren nicht für Autobahnauffahrten. Das auffahrende Fahrzeug muss sich hier den Fahrzeugen auf der Autobahn anpassen und diese gewähren lassen.

Gilt das Reißverschlussverfahren bei verengter Fahrbahn?

Bei fließendem Verkehr auf der Autobahn hat in der Regel der Verkehrsteilnehmer Vorrang, der auf der nicht verengten Fahrbahn fährt. Außerhalb der Autobahn oder bei stockendem Verkehr gilt das Reißverschlussverfahren.

Weitere Fragen & Antworten

An vielen Autobahnbaustellen ist es zum Haare raufen: Niemand scheint je etwas vom Reißverschlussverfahren gehört zu haben. Dabei wird es seit 2001 verpflichtend in jeder Fahrschule unterrichtet.

Aber warum ist das so? Psychologen sehen die Ursache vor allem bei männlichen Fahrern und ihrem mangelnden Selbstwertgefühl. Sie wollen sich auf der Straße beweisen und unbedingt noch vor dem Vordermann die Baustelle passieren. Dann geschieht Folgendes: sie lassen den Spurwechsler nicht einscheren bzw. sie fahren zu dicht auf und lassen keine Lücke.

Andersherum scheren viele schon lange vor Ende der Fahrbahn in die freie Spur ein. Beide Vorgehensweisen führen zur Verlangsamung des Verkehrs, Staus sind vorprogrammiert.

Im schlimmsten Fall kommt es durch solches Fehlverhalten (geringer Abstand, abrupter Spurwechsel) zu weiteren Unfällen.

Um dem frühzeitigen Spurwechsel bei Fahrbahnverengung zu verhindern, werden auf den Straßen Verkehrszusatzzeichen mit Entfernungsangaben aufgestellt, zum Beispiel das Zeichen 1005-30 „Reißverschluss erst in 200 m“.

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