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301 Vorfahrt

Verkehrszeichen 301 Vorfahrt

Das Schild ist ein rotes Dreieck mit einem schwarzen Symbol (Straßenkreuzung).

Was bedeutet das Verkehrsschild?

Das Verkehrsschild 301 gehört zu den Vorrangzeichen und soll anzeigen, dass man an der nächsten Kreuzung bzw. Einmündung die Vorfahrtsregel beachten muss.

Das Schild wird auch „einmalige Vorfahrt“ genannt. Hier gilt Vorfahrtsrecht, es sei denn, es wird durch die Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren)206 (Halt)  oder 307 (Ende der Vorfahrtstraße) aufgehoben.

Wichtig:

  • Soweit nicht anders geregelt, gilt immer rechts vor links: von rechts kommend hat man Vorfahrt, der andere muss warten.
  • Linksabbieger müssen immer dem entgegenkommendem Verkehr und auch Radfahrern oder Fußgängern Vorrang gewähren.

Das Zeichen 306 markiert zusätzlich eine Vorfahrtstraße.

Was soll man tun?

Hier haben Sie Vorfahrt, Fahrzeuge auf der Querstraße müssen Sie vorlassen. Der Abbiegende muss das Abbiegen durch Blinken ankündigen und zudem unter Umständen auf Fußgänger oder Radfahrer achten.

Weiterhin sind zu beachten:
Die besonderen Regeln im Kreisverkehr, im Fußgängerbereich oder in einem verkehrsberuhigten Bereich.

Bußgeld bei Nicht-Beachtung

Bei Richtzeichen ist bei Missachtung immer mit Strafen zu rechnen. Vor allem, wenn eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sachbeschädigung oder Personenschaden aufgrund der Missachtung des Schildes passiert.

In der dieser Übersicht finden Sie alle Bußgelder, welche die Missachtung von Vorfahrtsregeln betreffen.

Wussten Sie schon…?

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