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Abstandsmessung Einspruch: Ist ein Widerspruch sinnvoll – Autobahn und Landstraße?

Wer im Straßenverkehr zu wenig Abstand hält und dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Doch auch gegen ein solches Bußgeld kann Einspruch eingelegt werden. Wie das funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie hier.

Einspruch Abstandsmessung Bußgeldbescheid: Wann macht das Sinn?

Es lässt sich nicht pauschal beurteilen, ob ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund eines zu geringen Sicherheitsabstands bzw. einer Abstandsunterschreitung sinnvoll und erfolgversprechend ist. 

Schließlich müssen Sie bei jedem Einspruch gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheids wegen eines Abstandsverstoßes glaubwürdig nachweisen, dass von Seiten der Behörde oder der Polizei Fehler gemacht wurden. 

Fehler Abstandsmessung

Gerade bei der Abstandsmessung gibt es allerdings durchaus Fehlerpotential, welches einen Einspruch gegen ein Bußgeld sinnvoll erscheinen lässt. Sind also Fehler oder Unstimmigkeiten in der Abstandsmessung und Abstandsbestimmung nicht vollständig auszuschließen, sollte die Möglichkeit eines Einspruchs in jedem Fall sorgfältig geprüft werden. Denn je nach Abstandsunterschreitung, die Ihnen vorgeworfen wird, kann eine Abstandsverstoß neben einem empfindlichen Bußgeld und Punkten in Flensburg auch mit einem Fahrverbot geahndet werden.  

Ansatzpunkte für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Abstandverstoßes

Wenn Sie Zweifel haben, ob das Personal bei der Polizei wirklich richtig geschult gewesen ist, kann dies einen Ansatzpunkt für einen Einspruch gegen einen Abstandsverstoß-Bußgeldbescheid sein. In diesem Fall können Sie entsprechende Schulungsnachweise verlangen.  

Ebenso kann die Eichung des Messgerätes angezweifelt werden. Verfügte es während der Anstandsmessung über einen gültigen Eichschein?  

Genauso kann es während der Abstandsmessung zu Fehlern in der Software digitaler Anstandsmess-Systeme gekommen sein 

Neben möglichen Messfehlern können Sie aber auch dichten Verkehr oder plötzliche Bremsmanöver anderer Verkehrsteilnehmer als Grund für Ihren Einspruch anführen, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass diese Faktoren eine Fehlmessung begünstigt haben.

Inwiefern die einzelnen Punkte in Ihrem Fall erfolgversprechend sein könnten, sollten Sie idealerweise mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht besprechen. Dieser kann einschätzen, ob sich ein Einspruch in Ihrem speziellen Fall lohnt.

Einspruch Abstandsmessung Autobahn und Innerorts

Zunächst muss erwähnt werden, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine konkreten Zahlen hinsichtlich des einzuhaltenden Abstands nennt, weder für den fließenden Verkehr in geschlossenen Ortschaften noch für den auf Land- und Bundesstraßen oder Autobahnen. Genaue Angaben dazu finden Sie auf unserer Seite Bußgeldkatalog Abstand.

  • §4, Absatz (1) der StVO schreibt lediglich vor, dass der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein [muss], dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. 

Zudem darf derjenige, der vorausfährt, nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. 

Innerorts

Unterschiede in der Abstandsmessung gibt es jedoch schon. In Städten können Polizeibeamte beispielsweise nur schwierig auf aufwendige Messverfahren zur Feststellung des Abstands einsetzen, die normalerweise auf Autobahnen bzw. von Autobahnbrücken benutzt werden. Daher finden öfter Lasermessungen Anwendung, die unter anderem auch aus fahrenden oder parkenden Autos der Polizei eingesetzt werden. 

Doch ungeachtet dessen, wie Anstandsverstöße gemessen werden, gilt innerorts ein Richtwert von 15 Metern bzw. drei Autolängen zum vorausfahrenden Fahrzeug. 

Außerorts sollte der Sicherheitsabstand mindestens einen halben Tacho betragen. 

Unterschreitet man diesen Sicherheitsabstand in geschlossenen Ortschaften, fallen Bußgelder und Strafen empfindlicher aus als außerorts, weil die Gefahrenlage innerorts größer ist (Fußgänger, Radfahrer, öffentlicher Nahverkehr). Lesen Sie dazu auch unsere Seite Radarwarner

Wussten Sie schon…?

Abstandsmessung Einspruch Begründung

Wenn Sie Einspruch einlegen, besteht keine Verpflichtung, Gründe dafür anzugeben. Allerdings werden Sie ohne eine stichhaltige Begründung kaum Aussicht auf Erfolg haben, weshalb Ihre Argumentation einen zentralen Bestandteil Ihres Einspruchs darstellt. Sie sollte in jedem Fall prüfen, ob Sie diese Argumentation zuvor mit einem Anwalt für Verkehrsrecht absprechen – im besten Fall, nachdem dieser Akteneinsicht beantragt und genommen hat. 

Ob Sie diese Begründung(en) bereits beim Einspruch anführen oder aber in Ihrem Schreiben darauf hinweisen, dass Sie diese Begründung(en) in einem späteren Schreiben nachreichen werden, spielt für die Gültigkeit Ihres Einspruchs jedenfalls keine Rolle. Hier kommt es lediglich auf die Wahrung der Frist von zwei Wochen und der richtigen Form an (schriftlich, Datum, Angabe Ihres Namens, Anschrift, Aktenzeichen, zuständige Behörde). 

Wenn Sie jedoch eine Begründung anmerken, sollte Ihre Einwände gegen den Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes stichhaltig sein:

  • Sie stellen in Frage, dass das Personal hinter den Abstandsmessgeräten nicht ausreichend geschult war? Dann sollten Sie im Vorfeld die Schulungsnachweise der Beamten angefordert und überprüft haben.
  • Sie zweifeln an der Gültigkeit des Eichscheins des Messgeräts? Dann sollten Sie entsprechenden ungültigen Nachweis vorliegen haben.
  • Sie stellen in Frage, dass die Polizeibeamten ihren Abstand richtig eingeschätzt haben? Dann sollten Sie das in Ihrer Begründung angeben.

Einspruch gegen die Abstandsmessung: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Der Einspruch an sich kostet abgesehen vom Porto nichts und gehört zu Ihren Rechten als Autofahrer. Es entstehen allerdings Kosten, wenn der Fall von der Behörde an ein Gericht weitergeleitet wird.

Fällt das Urteil negativ für Sie aus, müssen Sie in der Regel ungefähr 10 Prozent des Bußgeldes für die Gerichtskosten aufbringen. Wird Ihrem Einspruch stattgegeben, müssen Sie nichts zahlen. 

Erhalten Sie jedoch vor Gericht Recht, trägt der Staat sämtliche Verfahrenskosten. 

Zusätzlich sollten Sie die Kosten für einen Anwalt im Blick haben. Gerade bei komplexeren Sachverhalten erhöht sich Ihre Chance auf einen erfolgreichen Einspruch enorm mit der Hilfe eines Anwalts. Die genauen Preise erfragen Sie in diesem Fall am besten direkt beim Anwalt. 

Manche Fachanwälte für Verkehrsrecht bieten zudem ein kostenfreies Erstgespräch an, indem womöglich schon erörtert werden kann, ob sich ein Einspruch wirklich lohnt. 

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, trägt diese in der Regel alle Kosten, die im Zuge eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes anfallen. 

Ein Verkehrsrechtsanwalt übernimmt meist auch eine Deckungsanfrage, d.h. er prüft, ob Ihre Rechtsschutzversicherung wirklich alle Verfahrenskosten trägt.

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