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Führerschein abgeben: Wo & was Sie unbedingt berücksichtigen sollten?

Was passiert wenn ich aufgrund eines Verkehrsvergehens den Führerschein abgeben muss? Wie ist der Ablauf? Was habe ich zu erwarten? Wie läuft es im Ernstfall ab, wenn man wirklich einmal ein Fahrverbot bekommen hat und den Lappen abgeben muss? Alles Wichtige zu Fahrverbot, Führerschein abgeben und Fristen haben wir hier für Sie zusammengefasst!

Wo muss ich den Führerschein abgeben?

Welche Möglichkeiten gibt es beim Abgeben konkret:

  1. Zuständige Bußgeldstelle rausfinden und dort abgeben – Also bei der Verwaltungsbehörde abgeben, die den Bußgeldbescheid erlassen hat
  2. Per Post (per Einschreiben!) an die zuständige Behörde schicken
  3. Bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle abgeben (Bußgeldbescheid und Ausweisdokument mitnehmen) – Hier ist eine verlängerte Abgabedauer möglich, da es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann

Aber Achtung: Das geht nicht in allen Bundesländern.

Tipp: Sollte man den Führerschein persönlich wieder abholen wollen, muss man sich rechtzeitig um entsprechende Fahrgelegenheiten kümmern/sich evtl. fahren lassen.

Führerschein abgeben: Ab wann gilt das eigentliche Fahrverbot?

Gilt das Führerscheinverbot ab dem Tag, an dem man geblitzt wurde, ab dem Tag, an dem der Bescheid ausgestellt wurde oder ab dem Tag, an dem man den Bescheid erhalten hat? Wann genau gilt das Verbot denn nun? Hier gibt es natürlich viele Fragen, wenn man nicht täglich mit diesem Ablauf zu tun hat.

Der Bußgeldbescheid wird zwei Wochen nach Erhalt rechtskräftig. Ab diesem Datum gilt die sogenannte Viermonatsfrist (für Ersttäter). Durch rechtzeitiges Einlegen eines Einspruches kann man den Eintritt des Fahrverbots aufschieben.

  • Das eigentliche Fahrverbot wird genau dann wirksam, wenn man den Führerschein bei der Behörde abgegeben hat.

Wussten Sie schon…?

1 Monat Fahrverbot – Wie viel Tage sind das und wann startet es?

Da das Fahrverbot genau dann wirksam wird, wenn man den Führerschein bei der Behörde abgegeben hat, funktioniert es so, dass wenn der Führerschein am 5. eines Monats abgegeben wurde, die Frist am 4. bzw. 5. des Folgemonats endet. Es sind damit nicht zwangsweise 30 Tage Fahrverbot gemeint.

  • Kürzere Monate sind hier natürlich praktisch. Jeweilige Details findet man immer im Bußgeldbescheid oder auf der schriftlichen Bestätigung bei der Abgabe des Führerscheins.

Das Fahrverbot kann nach § 44 StGB mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 6 Monaten verhängt werden und das neben einer Geld- oder Freihtsstrafe.

Wie bekomme ich den Führerschein wieder zurück?

Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein per Post am letzten Tag des Verbots zurückgeschickt. Es sei denn, man hat vorher angegeben, dass man den Führerschein persönlich abholen möchte.

Man kann den Führerschein in der Regel immer dort abholen, wo man ihn auch abgegeben hat. Man erhält von der zentralen Bußgeldstelle ein Schreiben, in dem man über:

  • die Dauer des Entzugs
  • den Rücksendetag
  • das Abholdatum

informiert wird.

Die Rücksendung per Post erfolgt oft per Nachnahme oder Einschreiben. Die Verwahrdauer beginnt immer dann, wenn der Führerschein bei der Bußgeldstelle eingegangen ist. Der Führerschein wird so zurückgeschickt, dass man am letzten Tag der Frist seinen Führerschein wieder zurückhaben sollte.

Wichtig: Es gibt einen Unterschied zwischen einem Fahrverbot für 1-6  Monate nach §44 StGB oder der Entziehung der Fahrerlaubnis, also „Führerscheinentzug“. Denn hier muss man nach Ablauf einer Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erst einmal beantragen.

Wie bekomme ich den Führerschein nach einem Führerscheinentzug mit MPU und erneuter Führerscheinprüfung wieder? Hier hat der Prüfer das Dokument oft schon bei sich, so dass man nicht zu einer Behörde muss.

Fahrverbot Führerschein abgeben – Welche Termine gelten für die Abgabe?

Wenn man das erste Mal ein Fahrverbot erhält, kann man sich innerhalb eines gewissen Zeitrahmens aussuchen, wann man den Führerschein in Verwahrung gibt. Hier eignet sich zum Beispiel die Urlaubszeit oder ähnliches. Die sogenannte 4-Monate-Kulanz für Ersttäter (zwei Jahre lang kein Fahrverbot reicht) sorgt dafür, dass Sie vier Monate Zeit haben, um den Führerschein abzugeben.

Sollte man schon einmal ein Fahrverbot erhalten haben, gilt diese 4-Monatsfrist nicht und man muss 14 Tage nach Zustellung des Bescheides den Lappen definitiv abgegeben haben. Details stehen immer im Bußgeldbescheid.

Über die Abgabe des Führerscheins erhält man natürlich eine schriftliche Bestätigung, aus der auch das Datum des Fristablaufs und der Abholtermin hervorgehen. Dieses Dokument sollte man gut aufbewahren.

Was passiert, wenn man den Führerschein nicht abgibt?

Sollte man den Führerschein nicht bei der entsprechenden Behörde einreichen oder übersenden, erfolgt ein Vollstreckungsversuch, also eine Beschlagnahme. (Bei Verlust muss man eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass man nicht mehr im Besitz des Scheins ist) Diese Beschlagnahmung ist kostenpflichtig.

Was passiert, wenn man trotz Abgabe des Führerscheins gefahren ist?

Fahren ohne seine Fahrerlaubnis gilt als Straftat und es droht neben Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe – auf gut Deutsch: Gefängnisstrafe. Es geht nicht darum, dass man seinen gültigen Führerschein einmal vergessen hat, das ist ein anderer Fall.

Übrigens: Man kann den Führerschein auch freiwillig abgeben. Ein solcher Fall ist denkbar, wenn man sich aus körperlichen Gründen (Alter/psychische Gründe/Drogen/Keine Fahrpraxis) nicht mehr in der Lage sieht, ohne Gefahr Auto zu fahren.

Weitere Fragen & Antworten

Wenn ein Autofahrer geblitzt wurde, kann eine Ermittlung durch die Polizei erfolgen, die mit dem Beweisfoto den Fahrer sucht, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Zuallererst wird der Halter ermittelt und angeschrieben. Aber der Halter muss ja nun nicht der Fahrer sein.

Die Identität des Übeltäters muss erst bewiesen werden. Hier wird durch Befragung von Angehörigen und Kollegen ermittelt und dabei das Blitzerfoto vorgelegt. Familienangehörige haben hier auch das Recht, ihre Aussage zu verweigern.

In der Regel wird auf dem einfachstem Wege ein Abgleich mit einem Lichtbild vom Personalausweis erfolgen, um festzustellen, ob Fahrer und Halter identisch sind. Eine Fahrerermittlung ist sehr aufwändig und muss meistens nach drei Monaten abgeschlossen sein.

So gehen Sie vor:

  1. Erst einmal muss der Führerschein in amtliche Verwahrung. Sollte man den Lappen einmal abgeben müssen, dann ist jedes Fahren ohne Führerschein eine Straftat. Es darf kein Kraftfahrzeug (auch kein Mofa!) mehr gefahren werden.
  2. Bei einem Fahrverbot muss man den Führerschein immer bei der Bußgeldstelle einreichen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Details kann man hier immer dem jeweiligen Bescheid entnehmen.
  3. Die Verbotsfrist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins. Fest steht: Ein Fahrverbot kann man in keinem Fall verhindern, wobei man gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kann. Dann vergehen bis zur Verhandlung vor Gericht viele Monate.
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