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Winterreifenpflicht in Österreich: So vermeiden Sie harte Strafen

Die Verkehrsregeln im Ausland unterscheiden sich im Detail nicht selten von den deutschen Regelungen. Das gilt auch für die Winterreifenpflicht in Österreich.

Winterreifenpflicht Österreich: Was gilt für PKW und LKW bis 3,5t?

Für PKW und LKW mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5t gilt ähnlich wie in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht.

Das bedeutet, dass nicht generell mit Winterreifen gefahren werden muss, diese aber bei winterlichen Wetterbedingungen verpflichtend aufzutragen sind. An diese Regelung sollte man sich zwischen dem 1. November und dem 15. April halten.

Als Winterreifen gelten Reifen nur, wenn eine Kennzeichnung mit den Buchstaben M+S vorliegt.

Gilt die Winterreifenplicht in Österreich für PKW und LKW bis 3,5t nur bei winterlichen Straßen?

Winterliche Fahrbahnverhältnisse sind die Voraussetzung für die Winterreifenpflicht. Machen die Wetterbedingungen spezielle Reifen unnötig, so müssen diese auch nicht zwingend aufgezogen werden.

Winterreifenpflicht Österreich: Was gilt für LKW über 3,5t und Omnibusse?

Fahrzeuge mit einem höheren Gesamtgewicht müssen natürlich besonders auf die Sicherheit achten. Deshalb müssen LKW über 3,5t sowie Omnibusse zwischen November und April mindestens an einer Antriebsachse Winterreifen aufgezogen haben.

 

Gilt die Winterreifenplicht in Österreich für LKW und Omnibusse nur bei winterlichen Straßen?

Anders als beim PKW gilt die Winterreifenpflicht an mindestens einer Antriebsachse für LKW immer während der Wintermonate.

Wussten Sie schon…?

Welche Mindestprofiltiefe ist für Winterreifen in Österreich Pflicht?

Winterreifen müssen in Österreich eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bzw. 5 mm aufweisen – je nachdem ob es sich um einen Radialreifen oder um einen Diagonalreifen handelt. Das gilt auch für Sonderreifen wie die beliebten Allwetterreifen oder Spikereifen.

Kann ich mit Ganzjahresreifen/Allwetterreifen im Winter nach Österreich fahren?

Das entscheidende Kriterium für Winterreifen ist die Kennzeichnung durch die Buchstaben „M“ und „S“ oder durch eine Schneeflocke. Wer mit Ganzjahresreifen im Winter durch Österreich fahren möchte, muss darauf achten, dass dieses Kriterium erfüllt ist. Dann sind Allwetterreifen auch in Österreich zulässig.

Welche Strafen drohen mir bei Missachtung der Winterreifenpflicht in Österreich?

Jedes Land hat seine eigene Definition von winterlichen Straßenverhältnissen und der dafür notwendigen Bereifung. In Deutschland befand seinerzeit das Oberlandesgericht die Beschreibung in der StVO für zu schwammig und seitdem gibt es die Winterreifenpflicht.

Wer bei Eis, Schnee oder Schneematsch mit Sommerreifen fährt, zahlt 60 € Bußgeld, wer dabei den Verkehr behindert 80 €, den Verkehr gefährdet 100 € und wer einen Unfall verursacht 120 €. Obendrauf gibt jeweils einen Punkt in Flensburg. Ist zudem die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschritten drohen  60 € Bußgeld.

Wer findet, das ist eine harte Bestrafung, sollte sich bei Fahrten nach Österreich erst recht vorsehen: Mit 35 Euro muss man in jedem Fall rechnen. Wer zusätzlich andere gefährdet, mit bis zu 5.000 €.

Wie in Deutschland gilt auch in der Alpenrepublik die situative Winterreifenpflicht, und zwar vom 1. November bis zum 15. April.

Können Strafen und Bußgelder aus Österreich in Deutschland durchgesetzt werden?

Wer in Österreich einen Verstoß im Straßenverkehr begeht, kann vor einem möglichen Bußgeld natürlich nicht einfach fliehen. Oftmals werden Bußgelder direkt vor Ort bezahlt, was die einfachste und unkomplizierteste Lösung darstellt. Ansonsten geht Ihnen der Bußgeldbescheid per Post zu.

Den Bußgeldbescheid sollten Sie nicht ignorieren, da durch denn den EU-Rahmenbeschluss auch Bußgelder aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden können.

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