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Praktische Fahrprüfung: Ablauf, Kosten, Anmeldung & wie Sie einfach bestehen?

Ebenso wie eine theoretische Prüfung, muss jeder Fahrschüler in seiner Fahrschule auch eine praktische Führerscheinprüfung ablegen. Hier sind die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Was sind die Voraussetzungen für die praktische Führerscheinprüfung?

Um an der fahrpraktischen Prüfung teilnehmen zu dürfen, muss man:

  • alle vorgeschriebenen Sonderfahrten/ Pflichtfahrstunden (Überland-, Autobahn- und Landstraßenfahrten, zum Teil auch bei Dunkelheit) absolviert haben
  • die theoretische Prüfung bestanden haben
  • Nachweise für einen Sehtest und besuchten Erste-Hilfe-Kurs vorlegen können.

Zudem darf der Prüfling frühestens einen Monat vor seinem17. Geburtstag (Mindestalter) die praktische Fahrprüfung machen.

Wie läuft die praktische Fahrprüfung ab?

Die Führerscheinprüfung unterteilt sich in den Theorieunterricht und den praktischen Unterricht, also die Fahrstunden mit dem Fahrlehrer. Auch hier gilt: Die Fahrschule und der Fahrlehrer, der auch der während der praktischen Fahrprüfung neben Ihnen sitzen wird, sollte zu einem passen. Denn nicht zuletzt ist es der Mensch, der einen bis zur gelungenen Führerscheinprüfung begleitet.

Es gilt: Die Prüfung läuft nach festgelegten Regeln ab. Wenn man diese im Vorfeld kennt, kann man etwas gelassener an die Sache rangehen. Zum einen werden Ort und Zeit der Prüfung vom Prüfer bestimmt. Dieser muss sich aber auch mit den Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA abstimmen. Das heißt, der Prüfungstermin ist nicht immer genau zu bestimmen und man muss den Termin zeitlich im Voraus planen. Spontane Termine sind eher weniger möglich.

Start der praktischen Prüfung

Wo die Führerscheinprüfung dann genau startet, wird von der Fahrschule und den Prüforganisationen abgestimmt. In der Regel dauert die Prüfung:

  • für die Klasse A, A1 und A2 etwa 70 Minuten, mit rund 60 Minuten reiner Fahrzeit
  • für die Klasse B und BE etwa 55 Minuten, mit rund 45 Minuten reiner Fahrzeit
  • für die Klasse C, C1, CE, C1E etwa 85 Minuten, mit rund 75 Minuten reiner Fahrzeit
  • für die Klasse D, D1, DE, D1E zwischen etwa 80 und 85 Minuten, mit rund 50 Minuten reiner Fahrzeit

Während der Prüfung Mitfahrer, also der Fahrlehrer und der Prüfer.

Ansonsten gibt es einige Grundregeln, an die man sich halten kann:

  • Ruhe bewahren
  • auf die eigenen Stärken vertrauen.
  • gut vorbereitet sein.

Vor der Fahrt sollte man (genau wie es optimalerweise im Unterricht mehrmals durchgespielt wurde) alle Einstellungen prüfen, den Sitz einstellen und sich anschnallen. So lange der Prüfer nichts sagt, kann man einfach geradeaus fahren, dabei immer darauf achten, dass man nur dort geradeaus fährt, wo es erlaubt ist.

Alle Verkehrszeichen sind zu beachten, auch wenn der Fahrlehrer nichts sagt. Im Zweifel gilt natürlich: Nachfragen! Ergo: Man biegt nur ab, wenn der Prüfer es verlangt und nur, wenn die Verkehrszeichen es zulassen.

Der Prüfer wird während der Prüfung neben seinen Anweisungen sowohl ein Auge auf Ihre Fahrweise wie auch auf sein Tablet haben. Dort nämlich protokolliert er anhand festgelegter Bewertungkriterien und Beobachtungskategorien, wie Ihre Fahrkompetenz bei den geforderten Grundfahraufgaben ist.

Die Ergebnisse werden in einem elektronischen Prüfprotokoll (ePp) festgehalten, dass der Prüfling sofort nach der Prüfung digital einsehen und/oder sich per Mail zuschicken lassen kann. Die Resultate des digitalen Prüfungsprotokolls werden zudem gemeinsam mit dem Prüfer nach der fahrpraktischen Prüfung besprochen, ungeachtet dessen, ob man nun bestanden haben oder durchgefallen sind. Das erfährt der Prüfling übrigens gleich im Anschluss an die praktische Führerscheinprüfung.

Sofern die Prüfling bestanden wurde, kann der Prüfling den Führerschein in der Regel direkt mitnehmen.

Ab wann ist die praktische Fahrprüfung möglich?

Die Fahrstunden kann man natürlich jederzeit beginnen. Allerdings ist die praktische Prüfung erst möglich, wenn die theoretische Prüfung bestanden ist. Es macht auch Sinn, denn so kann man sich (nachdem die Theorie erledigt ist) auf die Praxis konzentrieren. Im praktischen Teil, also den Fahrstunden, stellt sich (lange vor der Prüfung) auch heraus wo die Schwachstellen eines jeden Fahrers liegen und man kann diese gemeinsam mit dem Fahrlehrer trainieren.

Wussten Sie schon…?

Welche Kosten fallen für die praktische Führerscheinprüfung an?

Auch die fahrpraktische Prüfung gibt es leider nicht umsonst. Ebenso wie bei der Theorie-Prüfung lassen sich die genauen Kosten jedoch nicht exakt beziffern. Denn insgesamt ergibt sich die Summe aus:

  • Prüfungsgebühren, die TÜV oder DEKRA erheben
  • Beträgen, die die jeweilige Fahrschule berechnet.

Die Prüfungsgebühren von TÜV und DEKRA betragen:

  • für die  Führerscheinklassen B und BE etwa 117,00 Euro
  • für die  Führerscheinklassen A, A1 und A2 zwischen etwa 117,00 und 147,00 Euro
  • für die  Führerscheinklassen C, C1, CE und C1E etwa 177,00 Euro

Zu diesen Beiträgen der Fahrschulen gehören Kosten für die „Vorstellung zur praktischen Prüfung“, also Ausgaben für die Anmeldung zur Prüfung wie auch für deren Verwaltung und Organisation. Und natürlich will auch der Fahrlehrer für seine Teilnahme an der Prüfung bezahlt werden.

Was muss ich zur praktischen Fahrprüfung zum TÜV mitbringen?

Neben Ihrem Personalausweis, müssen Sie in jedem Fall auch die von der Fahrschule ausgestellte und von Ihnen unterschriebene Ausbildungsbescheinigung vorlegen.

Sollten Sie Ihren bestehenden Führerschein um eine Klasse erweitern wollen, müssen Sie auch Ihren Führerschein mitbringen.

Wenn die Fahrschule die Prüfungsgebühr nicht bereits eingesammelt hat, müssen Sie entsprechend Geld mitnehmen.

Kann ich die Prüfgebühr vor der Prüfung beim Prüfer bezahlen?

Ja, zumindest dann, wenn die Prüfstelle eine Kasse hat. Dann kann man die Prüfungsgebühr auch dort vor Ort bezahlen, in bar oder mit Karte.

Stellt der Prüfer Fragen während der praktischen Fahrprüfung?

Es kann vorkommen, dass ein Prüfer während der Fahrprüfung einnige Fragen stellt – beim Fahren selbst, beim Halten an einer roten Ampel oder auch beim Einparken. Die Fragen können sich auf sicherheitstechnische Bereiche beschränken, können aber auch allgemeinerer Natur sein. Am Ende aber wird der Prüfer nichts fragen, was der Prüfling nicht sowieso bereits weiß bzw. wissen sollte.

Weitere Fragen & Antworten

Der Prüfer übergibt gleich nach bestandener Prüfung den Führerschein.

Laut §18 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen mindestens zwei Wochen zwischen dem Durchfallen und einer erneuten Prüfung liegen.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Die Teilnahme an der fahrpraktischen Prüfung setzt voraus, dass man alle vorgeschriebenen Sonderfahrten/ Pflichtfahrstunden absolviert und die theoretische Prüfung bestanden hat. Zudem muss man nachweisen, dass man einen Sehtest gemacht und einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat.
  2. Für junge Prüflinge gilt: Die praktische Fahrprüfung darf frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag (Mindestalter) stattfinden.
  3. Zur Prüfung müssen ein gültiger Personalausweis/Reisepass und die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule mitgebracht werden. Hat man bereits einen Führerschein und erweitert diesen um eine Fahrklasse, muss man auch diesen mitbringen.
  4. Die Gebühren, die TÜV und DEKRA erheben, liegen je nach Führerscheinklasse zwischen 117,00 und 177 Euro. Diese sollte man im Vorfeld überweisen, kann sie mitunter aber auch an der Kasse des Prüfungsinstituts bezahlen. Die Kosten für die „Vorstellung zur praktischen Prüfung“ seitens Fahrschule variieren stark.
  5. Während der Fahrprüfung kann der Prüfer auch Fragen stellen.
  6. Hat man die Prüfung bestanden, händigt einem der Prüfer den Führerschein auch an Ort und Stelle aus. Ist man unter 18 Jahren, erhält man zunächst nur eine Prüfungsbescheinigung.
  7. Nach der Prüfung erhält man zudem per QR-Code oder Mail eine Ausfertigung des elektronischen Prüfprotokolls (ePp), dass der Prüfer während der Prüfung digital anfertigt.
  8. Fällt man durch die praktische Fahrprüfung, muss man mindestens zwei Wochen warten, um sich erneut zur Prüfung vorzustellen.
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