powered by
Fulda Logo Fulda Logo

Rote Ampel geblitzt: einfach erklärt & Strafen vermeiden!

Sind Sie bei einer roten Ampel geblitzt worden? Dann erfahren Sie hier alles Wichtige dazu, welche Strafen Ihnen drohen und wie Ihre Chancen sind, Strafen, Bußgelder oder gar ein Fahrverbot zu vermeiden.

Rote Ampel geblitzt -Bußgelder und Strafen

Sollten Sie eine rote Ampel überfahren haben, drohen hohe Bußgelder und Strafen nach Bußgeldkatalog.

Das Bußgeld für diesen Verkehrsverstoß richtet sich danach, wie lange die Ampel bereits rot war. Der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß nach dem Gesetz ist hier entscheidend.

Einfacher Rotlichtverstoß – rote Ampel geblitzt

Allzu oft schätzen wir die Entfernung zu einer Ampel falsch ein und verpassen am Ende nur knapp das Grün oder Gelb. Wenn Sie dann die Haltelinie überqueren, während die

  • Ampel weniger als eine Sekunde rot ist,

werden Sie nur wegen Unachtsamkeit bestraft. Damit liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor.

Die Strafen für bei rot über die Ampel geblitzt im Rahmen eines einfachen Rotlichtverstoßes finden Sie in folgender Tabelle:

Verstoß Buß­geld Punk­te Fahrverbot
Bei Rot Ampel über­fahren (Rot unter 1 Sekunde = einfacher Rotlichtverstoß) 90 € 1
  • andere gefährdet
200 € 2 1 Monat
  • Sachschaden verursacht
240 € 2 1 Monat

Qualifizierter Rotlichtverstoß – rote Ampel geblitzt

Wenn die Ampel aber schon länger als eine Sekunde rot ist, wenn Sie bei rot geblitzt wurden, ist das laut Bußgeldkatalog eine klare Pflichtverletzung.

In diesem Fall müssen sie mit folgenden Strafen und Bußgeldern rechnen:

Verstoß Buß­geld Punk­te Fahrverbot
Bei Rot Ampel über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde = qualifizierter Rotlichtverstoß) 200 € 2 1 Monat & je nach Tatbe­gehung Geld­strafe, Führer­schein­entzug und Freiheits­strafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
  • andere gefährdet
320 € 2 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerschein­entzug und Freiheits­strafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
  • Sach­schaden verur­sacht
360 € 2 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Mindestens ein Punkt in Flensburg wird praktisch bei jedem Rotlichtverstoß fällig. Bei schwereren Verstößen kommen auch zwei Punkte zusammen, zusätzlich zu einem Fahrverbot von mindestens einem Monat.

Wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand und es zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden und/oder zu einer Gefährdung kam, können auch mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Rote Ampel geblitzt – § 37 STVO

Die Benutzung von Lichtzeichen ist in § 37 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Dazu gehören auch Ampeln. Es gilt, dass diese nur bei grünem oder gelbem Licht überquert werden dürfen.

  • Um herauszufinden, ob Verkehrsteilnehmer gegen diese Regel verstoßen, sind an vielen Ampeln besondere Blitzer verbaut.

Sie stellen fest, ob ein Fahrzeug eine rote Ampel überfahren hat und wie lange die Ampel bereits auf Rot stand. Viele dieser Geräte erzeugen ein starkes Licht, so dass der verantwortliche Fahrzeugführer fast immer weiß, wann er an der Ampel geblitzt wurde.

Es gibt aber auch Blitzer, in denen Schwarzlicht zum Einsatz kommt, was Sie nicht gleich erkennen können. Spätestens mit Zustellung des Bußgeldbescheides werden Sie darauf aufmerksam, dass Sie an einer roten Ampel geblitzt wurden.

Mehrmals bei roter Ampel geblitzt

Nach § 4 Abs. 2 der deutschen Bußgeldverordnung (BKatV) gelten besondere Regeln für Personen, die innerhalb eines Jahres mehr als einmal außerorts von einem Blitzer erfasst werden.

  • Als Wiederholungstäter gilt, wer mehr als einmal in die Blitzerfalle tappt.

Vorausgesetzt wird hier aber eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 Stundenkilometern. Außerdem muss der erste Bußgeldbescheid bereits ergangen und rechtskräftig sein. Dies bedeutet, dass die Einspruchsfrist des Kunden bereits verstrichen ist, die insgesamt zwei Wochen beträgt.

  • Als Wiederholungstäter müssen Sie mit einem höheren Strafmaß und insbesondere als Fahranfänger in der Probezeit mit weiteren Konsequenzen rechnen.

Probezeit – rote Ampel geblitzt

Eine rote Ampel während der Probezeit zu überfahren, hat immer zur Konsequenz:

  • dass die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert wird
  • man zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wird.

Das sind wohlgemerkt nur die „flankierenden“ Folgen, denn:

  • ein entsprechendes Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog bei Rotlichtverstößen
  • Punkte in Flensburg
  •  ein Fahrverbot (in schlimmeren Fällen)

drohen Ihnen als Fahranfänger und Rotsünder in der Probezeit zusätzlich.

Wussten Sie schon…?

Toleranzabzug rote Ampel geblitzt

Der Toleranzabzug ist derselbe, unabhängig davon, ob Sie innerorts oder außerorts mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt wurden. Im Allgemeinen werden 3 km/h für Geschwindigkeiten bis 100 km/h abgezogen.

Über 100 km/h errechnet sich der Toleranzabzug prozentual. Es werden 3% gewährt. Die Höhe des Toleranzabzugs kann aber zudem noch unterschiedlich sein, je nachdem, mit welchem Messgerät bzw. Verfahren Sie erwischt wurden. Lesen dazu die Details auf unserer Seite Toleranzabzug Geschwindigkeit.

  • Sollten Sie also bei einer roten Ampel geblitzt werden und zudem eine Geschwindigkeitsübertretung begannen haben, liegen zwei Tatbestände vor.

Der Gesetzgeber wird sich in diesem Fall für das höhere Strafmaß entscheiden und gegebenenfalls die Schwere des Verstoßes der zweiten Straftat mit in die Strafe einbeziehen.

Wieso wurde ich zweimal an einer roten Ampel geblitzt?

In Deutschland gibt es derzeit rund 4.000 Ampelblitzer (Blitzampeln, Rotblitzer), die meistens an Kreuzungen aufgestellt sind, weil diese als Unfallschwerpunkte gelten. Die Blitzgeräte befinden sich dabei hinter der Ampel  und ähneln rein äußerlich den Starenkästen, die Autofahrer von Geschwindigkeitskontrollen kennen. Die Technik im Inneren der Ampelblitzer ist jedoch komplexer:

  • Rotblitzer an Ampeln sind mit der Ampeltechnik gekoppelt.
  • Die Kamera löst dabei zwei Mal aus, weil sich unter dem Straßenbelag zwei Induktionsschleifen befinden: eine direkt unter der Haltelinie, die andere kurz vor Ampel bzw. in dem Bereich, den die Ampel überwachen und schützen soll.
  • Überquert nun ein Fahrzeug eine oder beide Induktionsschleifen, wird der Ampelblitzer je einmal ausgelöst und macht ein Foto. So kann festgestellt werden, ob der betroffene Fahrer nur die Haltelinie überquert (Haltelinienverstoß) hat, aber noch rechtzeitig vor dem Kreuzungsbereich zum Stehen gekommen ist. Oder ob er die rote Ampel komplett überfahren hat.

Schafft man es zwar nicht mehr, vor der roten Ampel zu stoppen, kommt aber noch vor dem zweiten Blitzbereich – also in der Regel vor einer Kreuzung – zum Stehen, wird ein Verwarngeld von 10  Euro fällig.

Überfährt man jedoch sowohl die rote Ampel wie auch den zweiten überwachten Bereich, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Ob dieser qualifiziert oder einfach ist, kann ein Rotblitzer ebenso dokumentieren, da aufgezeichnet wird, wie lange die Ampel schon auf Rot stand.

Rote Ampel geblitzt – Widerspruch Bußgeldbescheid

In der Regel erhalten Sie einige Tage bis Wochen später einen Bußgeldbescheid per Post, wenn Sie von einer Ampelkamera erfasst worden sind. Darin werden Sie über die Einzelheiten Ihres Bußgeldes informiert.

  • Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht beschuldigt wurden, können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen – das muss aber innerhalb von 14 Tagen nach dessen Erhalt geschehen.

Sollten Sie gegen einen erteilen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen, raten wir Ihnen, sich vorab mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu besprechen, ob der Widerspruch sinnvoll ist.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Wurden Sie beim Überfahren einer Ampel geblitzt, werden Bußgelder in Höhe von mindestens 90 und bis zu 360 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg.
  2. Bei schweren (qualifizierten) Rotlichtverstößen, die zudem mit einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden endeten oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdeten, kann es zu Fahrverboten und sogar zu Freiheitsstrafen kommen.
  3. Fahranfänger, die einen Rotlichtverstoß begehen und dabei geblitzt wurden, müssen neben der Geldbuße mit der Verlängerung der Probezeit, der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, wie auch mit Punkten ins Flensburg und einem Fahrverbot rechnen.
  4. Wenn Blitzer zweimal blitzen, tun sie dies um zu fotografieren, ob Sie die Haltelinie wirklich überfahren haben oder doch kurz danach zum Stehen kamen.
˄