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Bei Gelb geblitzt: Kann das sein?

Bei Gelb geblitzt werden, ist ein Mythos. Der Blitzer löst nur aus, wenn die Ampel auf Rot springt. Überquert man dann jedoch die Kreuzung, kann es sehr teuer werden. Entscheidend dabei ist, wie lange die Ampel bereits rot gezeigt hat: Eine Sekunde kann hier schon einen gewaltigen Unterschied machen.

Laut § 37 StVO bedeutet Gelb bei einer Lichtzeichenanlage (Ampel):

„Gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“

Mit anderen Worten: Eine gelbe Ampel zu überfahren, ist verboten. Die meisten Fahrzeugführer handeln demnach verkehrswidrig.

Da die Ampel plötzlich von Grün auf Gelb springt, ist ein sofortiges Anhalten in unmittelbarer Nähe zur Ampel ohne gefährliche Vollbremsung naturgemäß nicht möglich. Deshalb kann die Ampel bei kurzen Distanzen nach allgemein gültiger Regelung überfahren werden und das hat keine Konsequenzen lt. Bußgeldkatalog.

Wie lange sind die unterschiedlichen Gelbphasen?

Die Gelbphase einer Ampel richtet sich nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am jeweiligen Straßenabschnitt.

  • 3 Sekunden innerorts (50 km/h)
  • 4 Sekunden bei 60 km/h
  • 5 Sekunden bei 70 km/h

So soll sichergestellt werden, dass der Fahrer ausreichend Zeit hat, auf das Signal zu reagieren.
Kritisch wird es, wenn man versucht die Ampel noch vor der nächsten Rotphase zu überqueren.

Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h würde man in 3 Sekunden rund 40 Meter zurücklegen. Ist der Abstand zur Ampel 40 Meter und größer, und verlangsamt man seine Fahrt nicht, riskiert man einen Rotlichtverstoß.

Aber Achtung! Grundsätzlich gilt:

  • Wer eine Ampel bei Gelb überfährt, obwohl ein gefahrloses Abbremsen möglich gewesen wäre, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro.

Was passiert bei einer roten Ampel?

Bei Gelb blitzt keine Ampel. Nur wer gerade bei einem Fehlverhalten von Polizisten beobachtet wird, muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Springt die Ampel jedoch von Gelb auf Rot und ein Fahrzeug überquert dennoch die Kreuzung, löst das den Blitzer aus. Dann muss mit einem hohen Bußgeld und Fahrverbot gerechnet werden. Entscheidend für die Höhe der Strafe sind die genauen Umstände des Rotlichtverstoßes:

  • Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?
  • Wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet?
  • Kam es sogar zu einem Unfall?

Welche Strafen Sie erwarten, erfahren Sie auf unserer Seite rote Ampel geblitzt.

Gelbe Ampel in der Probezeit überfahren – welche Strafe droht?

Auch für Fahranfänger gilt: Obacht bei einer gelben Ampel! Bei ausreichendem Abstand muss angehalten werden. Ansonsten droht ein Verwarngeld von 10 Euro.

Auswirkungen auf die Probezeit hat ein Gelblicht-Verstoß allerdings nicht. Überfährt man in der Probezeit jedoch eine rote Ampel, verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre und man muss ein Aufbauseminar besuchen. Hinzu kommen natürlich noch Punkte in Flensburg, Bußgeld und Fahrverbot laut Bußgeldkatalog.

Wussten Sie schon…?

Kann man zweimal an der Ampel geblitzt werden?

Ein Ampelblitzer löst in der Regel immer zweimal aus: erstens beim Überfahren der Haltelinie und zweitens beim Überfahren des Kreuzungsbereichs. So wird sichergestellt, dass es sich um einen klaren Rotlichtverstoß und nicht nur um einen Haltelinienverstoß handelt.

Das Überfahren der Haltelinie nach § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO wird mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet.
Löst der Blitzer mehrfach aus, kann dies unterschiedliche Gründe haben:

  • Der Blitzer ist defekt und löst bereits bei Gelb aus
  • Der Blitzer löst hintereinander aus, wenn Fahrzeuge auf mehreren Spuren nebeneinander bei Rot über die Ampel fahren
  • Es handelt sich um einen Kombi-Blitzer, der Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstoß registriert.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Wer auf eine gelbe Ampel zufährt, sollte nicht noch Gas geben. Die Entfernung zur Ampel ist möglicherweise zu groß und man riskiert einen Rotlichtverstoß.
  2. Nur wer unmittelbar vor der Ampel ist, kann unbesorgt weiterfahren.
  3. Alle anderen Fahrer, die gefahrlos anhalten können und dennoch bei Gelb über die Ampel fahren, riskieren ein Verwarngeld von 10 Euro.
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