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Geblitzt mit dem Handy: Was Ihnen jetzt droht?

Ein Handy am Steuer ist verboten. Dennoch halten sich viele Autofahrer nicht an diese Regel. Wird man dabei erwischt, droht ein Bußgeld. Doch was passiert, wenn man während einer Geschwindigkeitsüberschreitung telefoniert und dabei geblitzt wird?

Doppeltes Bußgeld für geblitzt mit Handy

Wenn Sie mit dem Auto wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder bei Rot über die Ampel geblitzt, in einer 30er Zone geblitzt werden und gleichzeitig das Handy am Ohr oder in der Hand haben, begehen Sie damit zwei Vergehen laut Straßenverkehrsordnung StVO. In diesem Fall spricht die Rechtsprechung von Tateinheit.

Tateinheit bei geblitzt mit Handy

Denn nach dem Gesetz handelt es sich in diesem Fall um eine einzige Straftat, da beide Verstöße zur selben Zeit und am selben Ort von derselben Person begangen wurden.

  • In diesem Fall muss nur die Höhere Geldstrafe bezahlt werden. Es kann aber sein, dass für den nicht so schwerwiegend wertenden Verstoß je nach Schwergrad des Vergehens, die Strafe generell und angemessen erhöht wird.

Beide Verstöße können damit eine Auswirkung auf das Strafmaß haben.

§ 23 Absatz 1a STVO – geblitzt mit Handy

Die gesetzliche Regelung im Bußgeldkatalog zum Handy am Steuer ist klar und besagt, dass ein Fahrzeugführer ein elektronische Gerät, welches der Kommunikation, Information oder der Organisation dient nur dann benutzen darf, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
  • nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
  • zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Nicht telefoniert – mit Handy am Ohr geblitzt

Das Gesetzt regelt damit, dass neben dem Telefonieren unter anderem auch das Verfassen oder Lesen von Textnachrichten, das Ablesen der Uhrzeit auf dem Bildschirm und das Ablehnen eines Anrufs verboten sind – genauso, wie das Sprechen einer WhatsApp-Nachricht.

Gilt Tateinheit oder Tatmehrheit?

In diesem Fall – Sie nutzen Ihr Handy am Steuer und sind dabei zu schnell unterwegs – haben Sie zwei Ordnungswidrigkeiten zur gleichen Zeit begangen. Man bezeichnet dies als Tateinheit.

Mit Handy geblitzt – Strafen und Bußgelder

Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen und hohe Bußgelder bezahlen. Diese können sich auf bis zu 200 Euro belaufen, wenn durch die Nutzung des Handys eine Sachbeschädigung verursacht wurde. Auch Fahrverbote können ausgesprochen werden.

Es gilt aber die im vorigem Absatz beschriebene Tateinheit. D.h.,

Wie hoch die Strafen genau ausfallen, können Sie der folgenden Bußgeldtabelle entnehmen.

Tatbestand Bußgeld Punkte  Fahrverbot
verbotswidrige Benutzung des Handy am Steuer 100,00 € 1
  • mit Gefährdung anderer
150,00 € 2 1 Monat
  • mit Sachbeschädigung
200,00 € 2 1 Monat

Handy geblitzt und Unfall

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden und sich herausstellt, dass Sie Ihr Mobiltelefon zu diesem Zeitpunkt unerlaubt benutzt haben, haben Sie bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten schlechte Karten – selbst wenn jemand anderes den Autounfall verursacht hat.

  • Unter bestimmten Umständen können auch Sie haftbar gemacht werden.

Wussten Sie schon…?

Wann liegt eine verbotene Verwendung des Handy am Steuer vor?

Viele Autofahrer denken, dass nur das Handy am Ohr – also das tatsächliche Telefonieren – ein Vergehen darstellt. Das stimmt allerdings nicht. §23 der StVO ist hier eindeutig. Das Handy darf „weder aufgenommen noch gehalten“ werden.

  • Für die Bewertung des Sachverhalts und für die Ermittlung des Bußgeldes macht es keinen Unterschied, ob Sie das Handy am Ohr haben oder nur in der Hand halten und geblitzt werden. Schließlich ist auch das Lesen oder Versenden von Nachrichten eine relevante Ablenkung.

Die Nutzung des Handys darf also nur über eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion erfolgen, sodass das Gerät nicht in der Hand gehalten werden muss. Das Handy darf nur in der Hand gehalten und bedient werden, wenn das Fahrzeug steht – und offiziell auch nur bei ausgeschaltetem Motor.

In der Probezeit mit Handy am Steuer geblitzt

Wenn Fahranfänger in der Probezeit geblitzt werden, gelten die obig beschriebenen Strafmaße analog.

  • Hinzu kommt aber, dass es sich bei einem geblitzt mit dem Handy um einen sogenannten A-Verstoß handelt. Dieser hat zur Folge, dass die Probezeit und zwei Jahre verlängert wird und zudem ein Aufbauseminar angeordnet wird.

In der Probezeit zweimal mit Handy am Steuer geblitzt

Wenn Sie innerhalb der verlängerten Probezeit zum zweiten Mal mit einem Mobiltelefon am Steuer erwischt werden, erhalten Sie neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg voraussichtlich auch eine Verwarnung, und es wird Ihnen geraten, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Wer mit Handy am Ohr/in der Hand bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird, begeht zwei Ordnungswidrigkeiten in Tateinheit
  2. Das höhere Bußgeld muss ganz, das niedrigere nur zur Hälfte bezahlt werden
  3. Punkte und Fahrverbote werden nicht reduziert
  4. Es macht keinen Unterschied, ob sich das Handy am Ohr oder nur in der Hand befindet
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