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MPU wegen Drogen – alle Besonderheiten!

Ob mit Heroin, Kokain, Marihuana oder Amphetaminen im Blut: Wer Drogen konsumiert und sich ans Lenkrad eines Fahrzeugs setzt, handelt unverantwortlich und muss neben einer anlassbezogenen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wegen Drogen auch mit weiteren harten Strafen rechnen. Welche das sind und wie eine MPU wegen Drogen abläuft, erfahren Sie hier!

MPU wegen Drogen wann

Genaue oder gar in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgeschriebene Grenzwerte, die bei Fahrten unter Drogen zwangsläufig zu einer MPU respektive zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung führen, existieren nicht. Sind es bei Alkohol 1,6 Promille und mehr, die zwangsläufig zu einer MPU führen, lassen die FeV und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei der Frage, wann jemand wegen Drogenmissbrauchs zu einer MPU muss, diesen Richtwert offen. 

Grundsätzlich liegt es also im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, in welchen Fällen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet wird, wenn man high hinterm Steuer erwischt wurde. 

MPU wegen Drogen Strafe

Fest steht:  Werden einem bei einem Drogenschnelltest oder später bei einem Drogenscreening Heroin, Kokain, Marihuana oder Amphetaminen nachgewiesen, drohen:  

  • 500 bis 1.500 Euro Bußgeld 
  • 2 bis 3 Punkte in Flensburg 
  • 1 bis 3 Monate Fahrverbot 

Je öfter man beim Fahren mit Drogen im Blut (und Kopf) erwischt wurde, desto härter fallen die Strafen aus. Dasselbe gilt dann, wenn man unter Einfluss von Drogen einen Unfall verursacht, eine Gefährdung oder gar eine Körperverletzung begangen hat. 

Dann nämlich können Geld- und Freiheitsstrafen die Folge sein und natürlich der Entzug der Fahrerlaubnis. Um diese dann wiederzuerlangen, sind in solchen Fällen in der Regel ein Abstinenznachweis und eine MPU notwendig. 

Wird man dazu noch im Besitz von Drogen erwischt, verstößt man je nach Substanz und Menge auch noch gegen das Betäubungsmittelgesetz, was weitere harte Strafen nach sich zieht. 

Wussten Sie schon…?

MPU wegen Drogen Ablauf

Da es sich bei einer Drogen-MPU um eine anlassbezogene Medizinisch-Psychologische Untersuchung handelt, ist die zu klärende Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde eigentlich eindeutig: Wie wahrscheinlich ist es, dass Herr/Frau XX wieder unter Einfluss von Drogen fahren wird?

Damit die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) diese Frage erschöpfend klären kann, müssen entsprechende Fragebögen ausgefüllt und medizinische Tests gemacht werden.

  1. Medizinische Untersuchung: Neben dem allgemeinen Check-up, der zu jeder MPU gehört, werden bei einer anlassbezogenen Untersuchung eben auch mögliche Langzeit- oder Folgeschäden bzw. Beeinträchtigungen analysiert, die durch den Konsum von Drogen entstehen können oder bereits entstanden sind. Wenn vorhanden, stellt sich den Medizinern die Frage, inwieweit diese die Fahreignung beeinträchtigen. Hinzu kommen Screenings des Urins, der Haare und/oder des Blutes, um Spuren konsumierter Drogen zu finden.
  2. Reaktionstest/Leistungstest: Am Computer müssen Betroffene mehrere Tests absolvieren, bei denen sie Ihre Reaktions- und Zuordnungsfähigkeit unter Beweis stellen müssen. Auch hierbei setzt die MPU bei Drogen einen Schwerpunkt darauf, in welchem Maße der Konsum von Drogen das Reaktions-, Merk- und Denkvermögen und auch die Reaktionszeit bereits verändert haben.
  3. Fragebogen: Im Fragebogen werden neben allgemeinen MPU Fragen auch solche gestellt, die auf die Drogenkarriere des Betroffenen zielen. Wann wurden welche Drogen (das erste/letzte Mal) genommen? Wie oft wurden oder werden diese Drogen genommen?
  4. Psychologisches Gespräch (Exploration): Der wohl härteste Teil auch einer MPU wegen Drogen. Bei diesem Gespräch will der Psychologe verstehen, warum Sie Drogen nehmen, wie es zur Drogenfahrt kommen konnte, wie der Drogenkonsum in ihr Umfeld/in ihren Alltag passt und auch, wie einsichtig Sie sind. Können Sie nachvollziehen, warum Sie dieses Gespräch über Drogen und Autofahren führen? Wie sieht Ihr aktueller Drogenkonsum aus? Wie soll er künftig aussehen und was tun Sie dafür?
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MPU wegen Drogen Abstinenznachweis

Ist ein Abstinenznachweis vor einer MPU wegen Drogen immer notwendig?

Das hängt stark davon ab, welche Drogen Sie zu sich genommen haben und wie häufig/regelmäßig des geschehen ist.

Ähnlich wie bei einem Abstinenznachweis für eine MPU wegen Alkohol, muss auch bei einer Drogen-MPU ein Abstinenznachweis in der Regel vorgelegt werden, wenn eine Abhängigkeit von Drogen oder eine Gefahr der Abhängigkeit besteht.

Gerade bei harten Drogen wie Heroin und Kokain oder bei anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen führt der Weg selbst bei erstmaligem Konsum kaum an einer mindestens sechsmonatigen, meist aber einer einjährigen Abstinenz (Entgiftung/Entwöhnung) vorbei.

Das sieht in jedem Fall die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor:

Insofern kann es vor einer MPU wegen Drogen notwendig sein, regelmäßig Urin- oder Haarproben oder auch Ihre Leberwerte in einem zertifizierten Labor auf Spuren von Drogen untersuchen zu lassen, um nach entsprechender “cleaner” Zeit die Medizinisch-Psychologische Untersuchung angehen und bei positivem MPU Gutachten die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen zu können.

MPU wegen Drogen bei Erstvergehen

Wird eine MPU wegen Drogen auch bei Erstvergehen angeordnet?

Das kommt wiederum auf die Drogen an, die genommen wurden, und auf das Trennungsvermögen von Konsum und Kfz-Fahren.

Kein Pardon bei Erstvergehen bei harten Drogen: Wir man unter Einfluss von Heroin, Kokain oder Ecstasy hinter dem Lenkrad eines Kfz erwischt und werden diese durch einen Drogenschnelltest nachgewiesen, spricht man sich praktisch selbst die Fahreignung ab. Denn in diesen Fällen werden die Behörden auch bei einmaligem oder erstmaligem Konsum die Fahrerlaubnis sofort entziehen. Will man diese zurück, müssen aller Wahrscheinlichkeit nach ein Abstinenznachweis erbracht und eine MPU absolviert werden.

Cannabis: Lenkt man bekifft ein Fahrzeug und wurde zudem davor niemals drogenauffällig (also auch nicht außerhalb des Straßenverkehrs), kann es sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung nicht anzweifelt, weil sie ein bestehendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren attestiert bzw. Auch keine Gefahr einer Abhängigkeit oder anderer die Fahreignung verneinenden Folgen des Kiffens sieht. Dafür aber muss stichhaltig dargelegt werden, dass es ein einmaliger Ausrutscher war und dass man den Konsum von Cannabis strikt vom Führen eines Fahrzeugs auch künftig trennen kann.

Entzug Fahrerlaubnis ohne Teilnahme Straßenverkehr

Wird bei Drogen die Fahrerlaubnis auch ganz ohne Teilnahme am Straßenverkehr entzogen?

Ja, zumindest kann das bei harten Drogen passieren.

Denn unabhängig davon, ob man mit harten Drogen im Körper beim Fahren oder sonstwo erwischt wurde, ist man als Konsument von harten Drogen schlichtweg ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen.

Das gilt übrigens auch ungeachtet der Konzentration von harten Drogen, die bei entsprechenden Drogentests festgestellt werden.

Kompensation drogenbedingter Einschränkungen

Was bedeutet “Kompensation drogenbedingter Einschränkungen” im Zusammenhang mit einer MPU wegen Drogen? Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erkennt die Fahreignung wie auch die bedingte Fahreignung beim Konsum harter Drogen ab. Dennoch gibt es Ausnahmen von diesem Regelfall:

 “Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich.”

Wenn also ein Drogenkonsument belegen kann, dass er in der Lage ist, die Einnahme von Drogen einerseits und das Führen eines Fahrzeugs andererseits zu trennen, muss ihm die Fahreignung nicht abgesprochen werden. Dann nämlich kann eine MPU wegen Drogen Klarheit über vorhandenes oder eben nicht vorhandenes Trennungsvermögen Aufschluss geben:

“Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein.”

Drogen-MPU bei Verdachtsfällen

Spuren von Kokain in der Wohnung, eine Päckchen Pillen oder eine Feinwaage im Auto: All dies weist auf den Konsum von Drogen hin. Werden solche Utensilien oder Spuren bei einer Kontrolle gefunden oder gibt man im Zuge solcher Funde zu, Drogen konsumiert zu haben, muss die Fahrerlaubnis nicht gleich eingezogen werden. Sehr wohl aber rechtfertigen solche Verdachtsmomente die Anordnung einer Drogen-MPU. Wird das Gutachten nicht bis zu einem definierten Zeitpunkt beigebracht, kann bzw. muss sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden, bis eben ein entsprechendes Gutachten vorliegt.

MPU wegen Drogenbesitz und Drogenhandel

Kann eine MPU wegen Drogen auch alleine wegen des Besitzes und Handels mit Drogen angeordnet werden? Nein denn tatsächlich müssen zum Besitz von und Handel mit Drogen auch ausreichend Anahltspunkte vorliegen, die auf den (regelmäßigen) Konsum dieser Drogen schließen lassen, um eine MPU wegen Drogen anzuordnen.

Zwar wird der Besitz und der Handel strafrechtlich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verfolgt. Lässt sich aber der Eigengebrauch nicht eindeutig nachweisen bzw. gibt es schlicht und ergreifend nicht ausreichend Anhaltspunkte dafür, kann die Fahreignung aufgrund des Konsums von Drogen nicht angezweifelt und keine entsprechende MPU angeordnet werden.

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