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MPU Verjährung – wann & wie?

Wer eine MPU umgehen möchte, kann “auf Zeit spielen” und auf die MPU-Verjährung warten. Doch, wie lange dauert es, bis eine MPU wirklich verjährt? Wie läuft eine MPU-Verjährung im Detail ab und welche Alternativen gibt es, um eine MPU zu umgehen? Alles dazu lesen Sie hier!

Kann eine MPU verjähren 

Im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann die Anordnung einer MPU nicht verjähren. Vielmehr spricht man im Zusammenhang von MPU und Verjährung von einer Tilgungsfrist. Die wiederum bezieht sich auf die Einträge im zentralen Verkehrsregister, die letztlich zur Anordnung einer MPU geführt haben. 

Ablauf der Tilgungsfrist

Sind die im Register verzeichneten Verkehrsverstöße “getilgt”, liegt folglich kein Grund mehr für die Anordnung einer MPU vor. Somit greift im weitesten Sinne auch die MPU-Verjährung. Mit dieser bzw. mit Ablauf der Tilgungsfrist könnte in der Theorie dann auch wieder eine Fahrerlaubnis beantragt werden. 

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MPU Verjährung Frist 10 oder 15 Jahre

Insgesamt beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre. Dieser Zeitraum muss also vergehen, bis alle im Verkehrszentralregister gespeicherten Verkehrsverstöße getilgt werden und sie damit einem Verwertungsverbot unterliegen.

Doch das große Aber folgt sogleich, denn: Die zehnjährige Tilgungsfrist beginnt erst fünf Jahre nach Entzug der Fahrerlaubnis oder, wie es in § 29 Absatz 5 StVG formuliert, “spätestens […] fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung.”

MPU Verjährung 15 Jahre

So ergeben sich in der Summe 15 Jahre Wartezeit bei einer so genannten MPU-Verjährung.

Wurde andererseits beim Entzug der Fahrerlaubnis keine MPU angeordnet, um die Fahreignung zu überprüfen oder hat man freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet, setzt die Tilgungsfrist erst dann ein, wenn die Fahrerlaubnis neu erteilt oder wiedererteilt wurde.

Kann die MPU-Verjährungsfrist auch länger als 15 Jahre betragen?

In der Theorie ist es zumindest möglich, dass eine einmal laufende Tilgungsfrist unterbrochen werden kann und erst nach der Unterbrechung weiterläuft. Abhängig von der Dauer der Unterbrechung, verlängert sich damit letztlich auch die MPU-Verjährungsfrist.

Das kann vor allem dann passieren, wenn:

  • der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vor Ablauf der 15 Jahre gestellt wird. In diesem Fall sind die im zentralen Verkehrsregister gespeicherten Taten noch nicht getilgt. Sie stellen also immer noch einen Grund für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung dar. Die Tilgungsfrist würde dadurch also unterbrochen.
  • innerhalb der ersten fünf Jahre nach Entzug der Fahrerlaubnis erneut Straftaten begangen wurden, die Zweifel an der Fahreignung aufkommen lassen (alkoholisiert/unter Drogen auf dem Fahrrad, etc.). Hier würde die zehnjährige Tilgungsfrist ebenso pausiert.

Wussten Sie schon…?

Führerschein MPU Verjährung 

Was passiert nach Ablauf der MPU-Verjährungsfrist, erhalte ich meinen Führerschein automatisch wieder zurück oder muss ich den Führerschein neu machen?

Antrag auf Wiedererteilung

Sind in der Regel 15 Jahre seit Entzug der Fahrerlaubnis vergangen, können Sie nun einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Dieser gestaltet sich im Prinzip genau wie jener, den Sie beim Erwerb Ihres Führerscheins gestellt haben. Sie benötigen also:

  • ein biometrisches Passbild
  • einen Nachweis über den Besuch eines Kurses für Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs). Hier reicht in der Regel die Erstbescheinigung, die Sie beim Erwerb des Führerscheins bekommen haben.
  • eine aktuelle Sehtest-Bescheinigung
  • eventuell gesundheitliche Eignungsprüfung (bei LKW- und Busführerschein, Klassen C und D).

Zusätzlich müssen Sie eventuell das damalige Gerichtsurteil vorlegen, dass zum Entzug der Fahrerlaubnis führte, ebenso wie ein Führungszeugnis. Die Führerscheinstelle wird ihrerseits einen Auszug aus dem Fahreignungsregister anfordern. Die Kosten für die Gebühren liegen je nach Sitz der Behörde zwischen etwa 200 und 300 Euro.

  • Es kann aber auch sein, dass Ihrem Antrag nicht stattgegeben, sofern die Fahreignungsbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat.

Muss ich nach Ablauf der MPU-Verjährungsfrist wieder in die Fahrschule?

Das kann passieren, wenn die Fahreignungsbehörde nach 15 Jahren “Verkehrsabstinenz” Zweifel an Ihrer noch bestehenden Fahreignung hat. Diese Befähigung müssen Sie dann laut § 15 Fahrerlaubnis-Verordnung “in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung” nachweisen.

Eventuell durften Sie trotz Entzug der Fahrerlaubnis Mofas fahren, die bauartbedingt nicht schneller als von 25 km/h fahren, weil Sie vor dem 1. April 1965 geboren wurden oder Sie sind nachweislich andere Erlaubnispflicht-freie Fahrzeuge wie Zugmaschinen der Forst- und Landwirtschaft oder E-Bikes gefahren.

Fahrerlaubnisbehörde prüft Einzelfall

Ob das die Fahrerlaubnisbehörde von Ihrer Fahreignung überzeugt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

  • Falls nicht, müssen Sie in jedem Fall erneut die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen. Ob mit oder ohne vorherige Fahrstunden, hängt letztlich auch von der Fahrschule ab, die Sie auswählen.

Klar ist in jedem Fall, dass die Prüfungsgebühren für theoretische Führerscheinprüfung und die praktische Führerscheinprüfung erneut anfallen plus eventuell Anmeldegebühren für die Fahrschule. So können einige Hundert Euro zusammenkommen.

Verjährung MPU Fahreignungsregister

Lohnt sich nach Ablauf der MPU-Verjährungsfrist ein Blick in mein Fahreignungsregister?

Unbedingt, denn so können Sie selbst überprüfen, ob wirklich alle zurückliegenden Taten getilgt wurden.

Bei einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sehen Sie somit genau das, was auch die Fahrerlaubnisbehörde sieht und wissen genau, ob etwas der alten Taten noch verwertet werden kann, um wiederum eine MPU anzuordnen oder ob der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nichts mehr in Wege steht.

Zudem ist die Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt kostenlos und kann sowohl online wie auch per Post oder persönlich beantragt werden.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Das Straßenverkehrsgesetz sieht eine Tilgungsfrist von zehn Jahren für Verkehrsverstöße vor. Eine Verjährungsfrist für eine MPU gibt es in der Form nicht.
  2. Bevor die Zehnjahresfrist einsetzt, müssen bei nicht angetretener MPU zunächst fünf Jahre vergehen, in denen keine Straftaten begangen werden.
  3. In der Summe ergibt sich so eine Wartezeit von 15 Jahren, bis man ohne MPU wieder die Fahrerlaubnis beantragen kann.
  4. Die so genannte “MPU-Verjährungsfrist” kann beispielsweise durch einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder durch Straftaten unterbrochen und damit verlängert werden.
  5. Nach Ablauf der MPU-Verjährung muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden.
  6. Hierfür werden alle Unterlagen benötigt, die auch beim Ersterwerb des Führerscheins vorgelegt werden mussten.
  7. Aufgrund fehlender Fahrpraxis kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass Sie die theoretische und praktische Fahrprüfung erneut ablegen müssen.
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