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MPU Nachschulung – wann, wie…?

Wird nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ein bedingt positives Gutachten ausgestellt, bedeutet das in der Regel: Nochmals die “Schulbank” drücken – und zwar in Form einer MPU-Nachschulung nach §70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese Empfehlung einer Nachschulung sollte man, falls man seine Fahrerlaubnis wieder erteilt haben möchte, in jedem Fall nachkommen. Doch wie genau läuft eine MPU-Nachschulung nach §70 FeV ab? Was kostet sie und wie stehen die Chancen, den Lappen danach wieder in den Händen halten zu können? Alle Infos dazu finden Sie hier!

MPU-Nachschulung §§ 70 FeV wann

Eine Nachschulungsempfehlung (MPU-Nachschulung) wird nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung durch Gutachter der entsprechenden Begutachtungsstelle für Fahreignung ausgesprochen. Das geschieht in der Regel dann, wenn die Gutachter zu dem Schluss kommen, dass bisher nur eine bedingte Fahreignung vorliegt.

Positive Veränderungen im (Verkehrs-)Verhalten sind also vorhanden, jedoch noch zu schwach ausgeprägt bzw. ist die Gefahr eines Rückfalls in alte und schlechte Gewohnheiten noch sehr groß.

Um also eine stabile Verhaltensänderungen zu unterstützen, wird empfohlen, dass der Betroffene einen Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung besucht, um die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde endgültig auszuräumen und die Fahrerlaubnis wiedererteilt zu bekommen.

Wird eine MPU-Nachschulung angeordnet?

Nein, die Begutachtungsstelle für Fahreignung empfiehlt lediglich den Besuch eines “Kurses zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach §70 FeV”.

Es liegt dann am Betroffenen:

  • sich darum zu kümmern, einen entsprechenden Kurs innerhalb einer definierten Frist zu finden,
  • den Besuch des Kurses bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen
  • den positivem Bescheid die MPU-Nachschulung erfolgreich zu belegen und
  • zusammen mit der Bescheinigung über die erfolgreiche Kursteilnahme einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle zu stellen.

MPU Nachschulung Inhalte  

Zunächst einmal sollte Sie sich von der Bezeichnung “MPU-Nachschulung” nicht irritieren lassen. Tatsächlich geht es nämlich bei solchen Kursen nicht darum, “falsche” Antworten, die man während des psychologischen Gesprächs im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung gegeben hat, zu korrigieren bzw. bessere Antworten einzuüben oder schnellere Reaktionen für den Leistungstiefs zu trainieren oder ähnliches.   

Nein, bei der MPU-Nachschulung geht es darum, an weiterhin bestehenden Defiziten in Sachen Verkehrsverhalten zu arbeiten. Das geschieht in separaten Kursen, die nach der MPU besucht werden. An verschiedenen Terminen arbeiten Verkehrstherapeuten gemeinsam mit den Betroffenen in Gruppen daran: 

  • jene Verhaltensmuster, die zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung der MPU geführt haben, langfristig und stabil zu verändern 
  • bereits einsetzende Veränderung zu verstärken 
  • Rückfälle in alte Verhaltensmuster zu verhindern. 
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Wussten Sie schon…?

Wer muss zu einer MPU-Nachschulung

§ 70 FeV regelt sehr klar, wer überhaupt an einem “Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung” teilnehmen darf, nämlich “alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer, die nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind”.

Nach der MPU und eventuell auch nach einem entsprechenden Abstinenznachweis sehen die MPU-Gutachter bei diesen Personen zwar Fortschritte, doch bestehen Zweifel daran, dass die Betroffenen auch künftig gänzlich auf Alkohol und Drogen verzichten bzw. den Konsum von Alkohol und leichten Drogen wie Cannabis drastisch einschränken und strikt vom Autofahren trennen können.

Positiv ausgedrückt, wollen die Gutachter den Betroffenen eine zweite MPU ersparen und wählen daher den Weg der Nachschulungsempfehlung, damit die Betroffenen gezielt an individuellen Defiziten arbeiten können, ohne den gesamten MPU Ablauf nochmals durchlaufen zu müssen.

MPU-Nachschulung Ablauf

Haben Sie einen Anbieter für MPU-Nachschulungen gefunden, müssen Sie bei der Anmeldung neben Ihrem Personalausweis/Reisepass auch:

  1. Ihr MPU-Gutachten im Original samt darin enthaltener Nachschulungsempfehlung
  2. die Genehmigung der Fahrerlaubnisbehörde für den Besuch dieses Kurses vorlegen.

Je nach Anlass, der zur MPU führte (also Alkohol oder Drogen) werden Sie dann die Termine für einen bestimmten Kurs erhalten.

Inhaltlich werden Sie in kleineren Gruppen erarbeiten:

  • warum es zum (wiederholten) Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen kam (Anlässe, Auslöser, etc.).
  • was sie bisher auf welch Weise an diesem Verhalten geändert haben.
  • welche Verhaltensänderungen wie weiterhin gestärkt werden müssen, um eine stabile Änderung des Verhaltens im Verkehr herzustellen und Rückfälle zu vermeiden.

Unter Anleitung eines Verkehrspsychologen werden die Ergebnisse, Erfolge aber auch Rückschläge besprochen und festgehalten.

MPU-Nachschulung Dauer

Je nachdem, ob Alkohol oder Drogen die Auslöser für die MPU waren, kann eine Nachschulung:

  1. 3 bis 4 Wochen bei etwa 4 bis 5 Terminen á 3-4 Stunden (Alkoholfahrten)
  2. etwa 6 Wochen bei ungefähr 5 bis 6 Sitzungen á 3-4 Stunden (Drogenfahrten)

in Anspruch nehmen.

Wichtig ist hierbei: Das, was in diesen Sitzungen von den Teilnehmenden über ihren persönlichen Alkohol- oder Drogenkosnum erzählt wird, unterleigt der Schweigepflicht.

Zudem setzen viele Kursträger auf vorherige Alkohol- oder Drogenscreenings und machen Abstinenz oder auch einen aktuellen Abstinenznachweis zur Voraussetzung fpr die Teilnahme an einer MPU-Nachschulung.

MPU-Nachschulung Kosten

Je nach MPU-Anlass, Anbieter, Region und Kursformat (nur Wochenende oder unter der Woche) können die Kosten für den Besuch einers Kurses zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 FeV zwischen gut 300 bis zu 400 Euro betragen.

Diese Kosten sind vom Kursbesucher zu bezahlen.

MPU-Nachschulungen Anbieter nach § 70 FeV

Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Fahreignung werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zertifiziert bzw. zugelassen.

Welche Anforderungen an die Qualität der Kurse und Qualifikationen der Verkehrstherapeuten dabei gestellt werden, regelt die “Richtlinie über die Anforderungen an Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 70 FeV)”.

Die  BASt hat auf ihrer Seite eine entsprechende Liste von “begutachteten Trägern von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung” veröffentlicht.

Darunter finden sich natürlich auch die Big Player in Sachen Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, also TÜV und DEKRA.

Warum heißt es eigentlich “nach § 70 FeV”?

Paragraph 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt:

  1. wer überhaupt seitens der Bundesanstalt für Straßenwesen als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung anerkannt werden darf.
  2. wer an diesen Kursen teilnehmen darf (also alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer, die nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind).
  3. wie der Antrag auf Anerkennung als Kursträger erfolgen muss.
  4. wie lange diese Anerkennung gültig ist.
  5. wann die Anerkennung als Kursträger zu widerrufen/zurückzunehmen ist.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Der offizielle Name für eine MPU Nachschulung nach § 70 FeV lautet eigentlich “Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung”.
  2. Empfehlungen für den Besuch eines Kurses werden seitens der Gutachter nach einem bedingt positiven MPU-Gutachten ausgesprochen.
  3. MPU-Nachschulungen sollen besucht werden, um noch vorhandene Defizite im Verkehrsverhalten zu beseitigen.
  4. Der Antrag auf Besuch einer MPU-Nachschulung muss durch die Fahreignungsbehörde bewilligt werden.
  5. An MPU-Nachschulungen dürfen ausschließlich “alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind”.
  6. Es gibt separate MPU-Nachschulungen für Alkohol- und Drogenfahrten.
  7. MPU-Nachschulungen dauern je nach MPU-Anlass zwischen 4 und 6 Wochen bei insgesamt zwischen etwa 12 bis 20 Stunden.
  8. Die Kosten liegen bei zwischen etwa 300 bis ca. 400 Euro.
  9. Bei unentschuldigtem Fehlen muss der MPU-Nachschulungskurs erneut beantragt werden.
  10. Lehnt man den Besuch einer MPU-Nachschulung ab und beantragt dennoch die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, wird diese höchstwahrscheinlich durch die Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt.
  11. Bei erfolgreichem Besuch einer MPU-Nachschulung kann ohne weitere MPU die Fahrerlaubnis wieder beantragt werden.
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