MPU Nachschulung – wann, wie…?
Wird nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ein bedingt positives Gutachten ausgestellt, bedeutet das in der Regel: Nochmals die “Schulbank” drücken – und zwar in Form einer MPU-Nachschulung nach §70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese Empfehlung einer Nachschulung sollte man, falls man seine Fahrerlaubnis wieder erteilt haben möchte, in jedem Fall nachkommen. Doch wie genau läuft eine MPU-Nachschulung nach §70 FeV ab? Was kostet sie und wie stehen die Chancen, den Lappen danach wieder in den Händen halten zu können? Alle Infos dazu finden Sie hier!
MPU-Nachschulung §§ 70 FeV wann
Eine Nachschulungsempfehlung (MPU-Nachschulung) wird nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung durch Gutachter der entsprechenden Begutachtungsstelle für Fahreignung ausgesprochen. Das geschieht in der Regel dann, wenn die Gutachter zu dem Schluss kommen, dass bisher nur eine bedingte Fahreignung vorliegt.
Positive Veränderungen im (Verkehrs-)Verhalten sind also vorhanden, jedoch noch zu schwach ausgeprägt bzw. ist die Gefahr eines Rückfalls in alte und schlechte Gewohnheiten noch sehr groß.
Um also eine stabile Verhaltensänderungen zu unterstützen, wird empfohlen, dass der Betroffene einen Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung besucht, um die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde endgültig auszuräumen und die Fahrerlaubnis wiedererteilt zu bekommen.
Wird eine MPU-Nachschulung angeordnet?
Nein, die Begutachtungsstelle für Fahreignung empfiehlt lediglich den Besuch eines “Kurses zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach §70 FeV”.
Es liegt dann am Betroffenen:
- sich darum zu kümmern, einen entsprechenden Kurs innerhalb einer definierten Frist zu finden,
- den Besuch des Kurses bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen
- den positivem Bescheid die MPU-Nachschulung erfolgreich zu belegen und
- zusammen mit der Bescheinigung über die erfolgreiche Kursteilnahme einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle zu stellen.
MPU Nachschulung Inhalte
Zunächst einmal sollte Sie sich von der Bezeichnung “MPU-Nachschulung” nicht irritieren lassen. Tatsächlich geht es nämlich bei solchen Kursen nicht darum, “falsche” Antworten, die man während des psychologischen Gesprächs im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung gegeben hat, zu korrigieren bzw. bessere Antworten einzuüben oder schnellere Reaktionen für den Leistungstiefs zu trainieren oder ähnliches.
Nein, bei der MPU-Nachschulung geht es darum, an weiterhin bestehenden Defiziten in Sachen Verkehrsverhalten zu arbeiten. Das geschieht in separaten Kursen, die nach der MPU besucht werden. An verschiedenen Terminen arbeiten Verkehrstherapeuten gemeinsam mit den Betroffenen in Gruppen daran:
- jene Verhaltensmuster, die zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung der MPU geführt haben, langfristig und stabil zu verändern
- bereits einsetzende Veränderung zu verstärken
- Rückfälle in alte Verhaltensmuster zu verhindern.
Wussten Sie schon…?
Wer muss zu einer MPU-Nachschulung
§ 70 FeV regelt sehr klar, wer überhaupt an einem “Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung” teilnehmen darf, nämlich “alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer, die nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind”.
Nach der MPU und eventuell auch nach einem entsprechenden Abstinenznachweis sehen die MPU-Gutachter bei diesen Personen zwar Fortschritte, doch bestehen Zweifel daran, dass die Betroffenen auch künftig gänzlich auf Alkohol und Drogen verzichten bzw. den Konsum von Alkohol und leichten Drogen wie Cannabis drastisch einschränken und strikt vom Autofahren trennen können.
Positiv ausgedrückt, wollen die Gutachter den Betroffenen eine zweite MPU ersparen und wählen daher den Weg der Nachschulungsempfehlung, damit die Betroffenen gezielt an individuellen Defiziten arbeiten können, ohne den gesamten MPU Ablauf nochmals durchlaufen zu müssen.