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Führerschein ohne MPU – was geht?

Es muss gar nicht so viel passieren, dass der Führerschein plötzlich weg ist und auch nicht nach einigen Monaten einfach wieder abgeholt werden kann. Wie aber gelangt man wieder an die Fahrerlaubnis? Bekommt man den Führerschein nur nach einer MPU zurück oder gibt es andere Wege? Die wichtigsten Fakten dazu finden Sie hier!

Führerschein kaufen 

Kann ich mir einen neuen Führerschein ohne MPU “kaufen”?  Nein, denn die Fahrerlaubnis muss in Deutschland und praktisch überall auf der Welt durch das Bestehen einer theoretischen Fahrprüfung und einer praktischen Fahrprüfung erworben werden. Hat man Ihnen die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs entzogen, müssen Sie die Zweifel an Ihrer Fahreignung ausräumen – durch ein positives MPU-Gutachten oder durch das Erfüllen anderer Auflagen. Eventuell kann auch der Erwerb des Führerscheins in einem anderen EU-Land in Frage kommen oder auch eine Wartezeit von insgesamt 15 Jahren. 

Einen Führerschein jedoch über dubiose Kanäle zu kaufen, ist illegal und wird vom Gesetz hart bestraft: 

  • Urkundenfälschung: Kaufen Sie einen falschen Führerschein, benutzen Sie damit ein gefälschtes Dokument. § 267 Strafgesetzbuch (StGB) sieht hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.  
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und Sie kaufen sich einen gefälschten Führerschein, fahren Sie ohne entsprechende Erlaubnis. Laut § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) drohen in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. 

In beiden Fällen droht Ihnen zudem die Verlängerung des Fahrverbots. 

Positives MPU Gutachten kaufen

Kann ich ein positives MPU-Gutachten kaufen, um meinen Führerschein zurückzubekommen? Nein, auch Gutachten sind im weitesten Sinne Urkunden. Deren Fälschung und auch die Nutzung gefälschter Urkunden ist laut § 267 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. 

 Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite MPU Gutachten kaufen.

Wussten Sie schon…?

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Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren

Kann ich einfach warten, um meinen Führerschein auch ohne MPU wieder zu bekommen? Ja, dafür aber benötigen Sie viel Geduld, genauer gesagt 15 Jahre. Man spricht hier von einer so genannten MPU-Tilgungsfrist.

Diese besagt, dass Verkehrsverstöße, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer MPU führten, nach zehn Jahren einem Verwertungsverbot unterliegen und damit kein Hindernis mehr für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis darstellen.

Führerschein ohne MPU nach 15 Jahren

Doch zu diesen zehn Jahren kommen nochmals fünf Jahre, die seit dem Entzug der Fahrerlaubnis vergangen sein müssen. Erst dann nämlich beginnt die zehnjährige Tilgungsfrist.

Bei dieser Wartezeit auf den Führerschein ganz ohne MPU ist jedoch zu sagen, dass man sich in dieser Zeit nichts zu Schulden kommen lassen darf und auch, dass sich beispielsweise angetretene aber nicht “bestandene” MPU als tilgungshemmend auswirken können, die MPU damit also nicht schon nach 15 Jahren umgangen werden kann, um wieder (s)einen Führerschein in den Händen zu halten.

Lesen Sie dazu mehr auf unserer Seite MPU Verjährung.

Fahrverbot ungleich Fahrerlaubnisentzug

Auch wenn beides den passionierten Autofahrer und vor allem all jene schmerzt, die beruflich auf den fahrbaren Untersatz angewiesen sind: Wird der Führerschein “nur” eingezogen, erlischt die Fahrerlaubnis damit nicht automatisch.

Temporäres Fahrverbot

Sowohl bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsvergehen und qualifizierten Rotlichtverstößen wie auch beim Autofahren unter Alkohol– oder Drogeneinfluss muss die Fahrerlaubnisbehörde gerade bei Ersttätern und bei weniger schwerwiegenden Fällen nicht gleich die große “MPU-Keule” schwingen. Sie kann in solchen Fällen ein Fahrverbot von zwischen einem und bis sechs Monaten (strafrechtliches Fahrverbot) aussprechen. Damit einher geht der auf diesen Zeitraum befristete Verlust der Fahrberechtigung. Der “Lappen” muss innerhalb einer bestimmten Frist und eben für eine definierte Zeit abgegeben werden. Ist das Fahrverbot ausgelaufen, erhält man den Führerschein ganz ohne MPU zurück – und damit auch die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs.

Fahrverbot als “sekundäre Sanktion”

Ein Fahrverbot von einem Monat bis zu sechs Monaten kann gemäß § 44 Strafgesetzbuch (StGB) auch ausgesprochen werden, wenn jemand aufgrund einer Straftat (nicht aber wegen einer Ordnungswidrigkeit) zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt wurde, auch wenn “die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde”.  Diese sekundäre Sanktion soll vor allem dann Anwendung finden, wenn durch das verhängte Fahrverbot positiv auf den Täter eingewirkt werden kann oder auch, um “die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung” zu vermeiden.

Lesen Sie dazu auch unsere Seite Fahrverbot wegen Alkohol.

Fahrerlaubnisentzug

Dieser folgt in der Regel auf Basis einer richterlichen Anordnung. Grund für die Aberkennung der Fahreignung sind in der Regel schwerwiegende und/oder wiederholte Verkehrsverstöße, das Fahren mit mehr als 1,6 Promille Alkohol, eine hohe Menge eingenommener Drogen, schwere Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs (Fluchtwagen bei einem Raub/Überfall, Fahrerflucht), fehlende Impulskontrolle, hohes Aggressionspotenzial, etc.

Anders als beim zeitlich beschränkten Fahrverbot, kommt der Führerschein hier nicht automatisch zurück, auch nicht nach der verhängten Sperrfrist von 3 bis zu 12 Monaten. Um also wieder Auto fahren zu dürfen, muss die Fahreignung wiedererlangt und damit die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. Der Führerschein kann, muss aber nicht durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) neu ausgestellt werden.

MPU zwingend

Muss ich unbedingt eine MPU machen, um meinen Führerschein zurückzubekommen? Nicht zwingend, denn gesetzlich geregelt ist das Wann einer MPU nicht. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sieht dafür in § 11 lediglich vor, dass die “Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Klärung von Eignungszweifeln herangezogen werden kann”.

Die Fahrerlaubnisbehörde trifft in Sachen Führerschein daher immer fallspezifische Entscheidungen für oder gegen die Anordnung einer MPU. Wird man jedoch mit 1,6 Promille Alkohol im Blut oder gar mehr erwischt wird und/oder hat man mehrmals (mutwillig und schwerwiegend) gegen Regeln des Straßenverkehrs verstoßen, liegt die Anordnung einer MPU in greifbarer Nähe.

Konkret bedeutet dies: Sofern die Fahrerlaubnisbehörde davon überzeugt ist, dass zunächst auch nur ein temporärer Entzug der Fahrberechtigung ausreicht, um einen Verkehrssünder wieder auf die richtige (Fahr-)Bahn zu bringen, wird sie den Führerschein nicht zwangsläufig in “Personalunion” mit einer MPU einziehen.

Fahrerlaubnispflicht

Was ist eigentlich eine Fahrerlaubnispflicht? Die Fahrerlaubnispflicht bezieht sich schlicht darauf, dass fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge nur mit entsprechender Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Entzieht man Ihnen also den Führerschein mit oder ohne angeordneter MPU, dürfen Sie kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug fahren.

Fahrzeuge ohne MPU fahren

Darf ich bei Entzug des Führerscheins auch ohne MPU weiterhin Fahrzeuge fahren? Soweit die Fahrerlaubnisbehörde dies nicht anders bestimmt hat, dürfen Sie grundsätzlich alle Fahrzeuge fahren, die nicht der Erlaubnispflicht unterliegen. Dazu gehören beispielsweise Mofas, die bauartbedingt nicht schneller als von 25 km/h fahren. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie vor dem 1. April 1965 geboren wurden. In diesem Fall nämlich müssen Sie zum Mofa fahren nicht einmal eine Prüfbescheinigung vorlegen.

Weiterhin listet die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Fahrzeuge wie motorisierte Krankenfahrstühle, Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter), E-Fahrräder oder auch forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen auf. Diese könnten Sie also auch trotz Entzug der Fahrerlaubnis fahren, wenn – wie bereits gesagt – die Fahrerlaubnisbehörde keine anderen Bestimmungen getroffen hat.

Wurden Sie allerdings “nur” mit einem zeitlich befristeten Fahrverbot belegt, gilt dieses Fahrverbot für alle Fahrzeuge, also auch für solche, die nicht von der Erlaubnispflicht betroffen sind.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen, muss dies aber nicht.
  2. Sie können also theoretisch nach Ende einer bestimmten Sperrfrist Ihren Führerschein auch ohne MPU wieder zurückbekommen.
  3. Anstelle der MPU oder auch zusätzlich dazu können weiterer Auflagen (Aufbauseminar) als Bedingung zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis definiert werden.
  4. Anders als bei einem zeitlich begrenzten Fahrverbot, bekommen Sie Ihren Führerschein beim Entzug der Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder.
  5. Einen Führerschein zu kaufen, um eine MPU zu umgehen oder auch, ein positives MPU-Gutachten zu kaufen, können als Urkundenfälschung und/oder Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren bestraft werden.
  6. Beim Entzug der Fahrerlaubnis können Sie theoretisch alle nicht-erlaubnispflichtigen Fahrzeuge wie E-Roller, E-Bikes, land- und fortwirtschaftliche Zugmaschinen wie eventuell auch Mofas bis 25 km/h auch ganz ohne vorherige MPU fahren.
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